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Leistungen

Antrag auf Zustimmung zur Verlegung von Leitungen im öffentlichen Verkehrsraum

Zustimmung zur Verlegung einer Leitung (Strom, Wasser, Gas und Fernwärme) im öffentlichen Verkehrsraum.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

  • Es gibt keine Planungen des Straßenbaulastträgers, die dem Vorhaben entgegenstehen.
  • Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Vereinbarungen (z.B. Konzessionsverträge, Fernwärmerichtlinien, Verträge, etc.), die dem Vorhaben entgegenstehen

Verfahrensablauf

Ein Leitungsträgerunternehmen stellt einen Antrag auf Verlegung einer Leitung im öffentlichen Verkehrsraum. Die Baustellenkoordinierung erteilt dafür die Zustimmung, wenn die beantragte Trasse für diesen Zweck geeignet ist. Nach erteilter Zustimmung muss vor Baubeginn durch die ausführende Baufirma ein Aufgrabungsantrag gestellt werden.

Fristen

Die Bearbeitungszeit beim GuT, SG Baustellenkoordinierung bis zur Zustimmung beträgt ca. 4 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ein Lageplan mit Darstellung der Trasse und ggf. ein oder mehrere Straßenquerschnitte.
  • Wenn Bäume von der Verlegung betroffen sind ist ein Baumbestandsplan beizufügen.

Kosten

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Hinweise

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 10.10.2024 freigegeben.

Es ist nicht immer leicht, die richtige Anlaufstelle in der Stadtverwaltung zu finden und herauszufinden, auf welche Leistungen man Anspruch hat. Die Sozialberatung bietet hier konkrete Unterstützung. Sie informiert über mögliche Leistungen und hilft bei Anträgen und steht auch bei Fragen zur Existenzsicherung oder zu Leistungen der Pflege beratend zur Seite.

Das Angebot wendet sich konkret an Familien, Alleinerziehende und Senior*innen mit geringem Einkommen oder mit Anspruch auf Transferleistungen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.