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8.1 - Zuschuss für den nächsten Doppelhaushalt der Stadt Freiburg

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft die Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch Zuschüsse.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Verein

  • muss mindestens 3 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • muss seinen Sitz in Freiburg haben.
  • muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
  • muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
  • muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.

  • das Vorhaben für den ein Zuschuss beantragt wird, darf nicht bereits über ein Zuschussverfahren nach den Sportförderungsrichtlinien geregelt sein.

Verfahrensablauf

Der antragstellende Verein stellt mit dem Antragsformular der Stadt Freiburg einen Zuschussantrag für den nächsten Doppelhaushalt. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein, ggf. kann der Verein noch ergänzende Unterlagen beifügen.

Fristen

Der Antrag muss bei Investitionsmaßnahmen bis spätestens zum 22.03. des Kalenderjahres und bei allen anderen Anliegen bis spätestens 12.03. des Kalenderjahres vor dem nächsten Doppelhaushalt der Stadt Freiburg gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular der Stadt Freiburg

Kosten

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Hinweise

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 04.01.2022 freigegeben.