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6.2 - Zuschuss für die Pflege und Unterhaltung von Sportanlagen

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft die Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch Zuschüsse für die Pflege und Unterhaltung von Sportanlagen.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Verein

  • muss mindestens 3 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • muss seinen Sitz in Freiburg haben.
  • muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
  • muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
  • muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.

Die Sportanlage muss im Eigentum des antragstellenden Vereins sein bzw. der antragstellende Verein hat einen langfristen Mietvertrag.

Die Sportanlage muss im Stadtgebiet liegen. Sollte aus standortbedingten Gründen die Sportanlage außerhalb des Stadtgebietes liegen, muss aus dem Vereinsnamen eindeutig die Zugehörigkeit zu Freiburg hervorgehen und die Mehrheit der Vereinsmitglieder müssen ihren Wohnsitz in Freiburg haben

Die Sportanlage muss in einem betriebssicheren Zustand sein.

Die Sportanlage muss für den Schulsport und im Bedarfsfall nach besonderer Vereinbarung auch anderen Sportvereinen zur Verfügung gestellt werden.

Die Sportanlage muss mindestens 6 Monate im Kalenderjahr regelmäßig für Sportzwecke genutzt werden.

Verfahrensablauf

Der Sportverein beantragt mit Hilfe diese Formulares und mit Beifügung des Datenblattes mit den gespeicherten Daten der jeweiligen Sportanlagen den Zuschuss beim Sportreferat. Der Sportvereine kann evtl. Änderungen der Sportanlage auf dem Datenblatt eintragen. Sollte das Datenblatt (evtl. aus den Vorjahren) nicht mehr zur Verfügung stehen, übersendet dies das Sportreferat auf Anfrage.

Fristen

Der Antrag muss innerhalb des Kalenderjahres gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Formular Antrag auf Zuschuss für die Pflege und Unterhaltung von vereinseigenen Sportanlagen

Datenblatt der Sportanlagen

Kosten

-

Bearbeitungsdauer

Der Antrag muss innerhalb des Kalenderjahres gestellt werden.

Hinweise

Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses muss mit Hilfe des Formulars bestätigt werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 14.04.2021 freigegeben.