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5.2 - Ehrung von Persönlichkeiten des Sports

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch Ehrungen von Persönlichkeiten mit der Sport-Verdienstmedaille und dem Sport-Ehrenbrief.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Verein

  • muss mindestens 3Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • muss seinen Sitz in Freiburg haben.
  • muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
  • muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
  • muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.

Das Mitglied des Vereins muss sich bei der ehrenamtlichen Arbeit langjährig (mindestens 15 Jahre) oder über den Vereinsrahmen hinaus um die Förderung des Sports außerordentliche Verdienste erworben haben.

Verfahrensablauf

Antragsformular der Stadt Freiburg

Fristen

Der Antrag muss mindestens 6 Monate vor der geplanten Ehrung gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antrag muss eine Vita und ein Bild der zu ehrenden Person beigefügt werden. Weitere Angaben über die außerordentlichen Verdienste der Persönlichkeit können beigefügt werden.

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

§16 Abs. 3 Sportförderungsrichtlinien

Sport-Ehrungsrichtlinien der Stadt Freiburg

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 23.05.2024 freigegeben.