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2.1 - Zuschuss für die Jugendarbeit

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft die Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch Zuschüsse für die Jugendarbeit.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Verein

  • muss mindestens 3 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • muss seinen Sitz in Freiburg haben.
  • muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
  • muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
  • muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.

Es müssen mindestens 5 jugendliche, aktive Mitglieder (Alter bis 18 Jahre) im Verein sein.

Verfahrensablauf

Der antragstellende Verein stellt einen Antrag an das Sportereferat an das Sportreferat.

Fristen

Der Antrag muss innerhalb des Kalenderjahres gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

-

Kosten

-

Hinweise

Der Verein muss eine Vereinbarung mit der Stadt Freiburg als Träger der Jugendhilfe nach § 72 a Abs. 4 SGB VII abgeschlossen haben.

Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses muss mit Hilfe des Formulars Verwendungsnachweis bestätigt werden.

Rechtsgrundlage

§ 9 Sport-Förderungsrichtlinien der Stadt Freiburg

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 04.06.2024 freigegeben.