Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 1: Sanierung und Erweiterung des Mercure Hotel Panorama Freiburg

Wintererstraße 89 | Herdern

Bauherr*in: STARSHIP Holding, Dresden
Planverfasser*in: KRESINGS Architektur Münster, Münster

Protokoll

Der Gestaltungsbeirat begrüßt ausdrücklich die Weiterentwicklung des Projekts sowie die erkennbare Auseinandersetzung mit den Empfehlungen und Hinweisen aus der Sitzung vom 05. Februar 2026. Positiv gewürdigt wird die Bearbeitung der im Protokoll benannten Themenfelder. Die dort formulierten Anregungen wurden grundsätzlich aufgenommen. Gleichwohl bedarf die empfohlene Präzisierung der Planung sowie die Darstellung des Projekts in seiner Gesamtheit noch weiterer Schärfung, um eine hinreichend nachvollziehbare Gesamtbeurteilung zu ermöglichen.
Dies zeigt sich insbesondere in den folgenden Punkten:
Im Zuge der Sanierung ist darauf zu achten, dass das prägende liegende Erscheinungsbild des Gebäudes erhalten bleibt. Die vorgestellte leichte Stahlkonstruktion in Verbindung mit den horizontal wirkenden Pflanztrögen erscheint grundsätzlich vorstellbar. Allerdings bleibt unklar, wie die angestrebte bodengebundene Begrünung mit den Pflanztrögen zusammenwirkt und langfristig funktionieren kann. Hierfür ist eine deutlich präzisere planerische Ausarbeitung erforderlich. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt die frühzeitige Einbindung eines Freiraumplaners ausdrücklich, um die gestalterischen und funktionalen Frage-stellungen im sensiblen Naturraum qualifiziert zu bearbeiten. Dies erscheint insbesondere vor dem Hintergrund der hohen stadträumlichen Präsenz und Fernwirkung des Standorts geboten.
Der Beirat weist erneut auf die komplexe Bestandssituation des Schwimmbads hin. Die Rücknahme des Pools innerhalb der festgesetzten Baugrenze sowie die Ausbildung eines Infinity-Pools werden grundsätzlich positiv bewertet. Demgegenüber führt die Fassadengestaltung auf Ebene des Außenpools zu einer Vertikalität, die dem angestrebten liegenden Gesamtbild entgegensteht. Die in der vorangegangenen Sitzung angeregte Konkretisierung des Umgangs mit der Topografie und der Vermeidung sichtbar in Erscheinung tretender Stützwände findet in den vorliegenden Unterlagen bislang aber noch keine ausreichende Darstellung. Für eine abschließende Beurteilung der Beirat daher eine vertiefende Darstellung der Geländeeingriffe und der vorgesehenen Maßnahmen.
Die in der Planung vorgesehene Aufstockung des Hotels stellt weiterhin einen hochsensiblen Eingriff dar, da sie das bisherige liegende Erscheinungsbild des Gesamtbaukörpers aus Sicht des Beirats wesentlich verändert. Die Argumentation eines wirtschaftlich tragfähigen Hotelbetriebs in Abhängigkeit von der Zimmeranzahl ist grundsätzlich nachvollziehbar, eine konkrete Zielgröße für eine belastbare Bewertung blieb bisher jedoch aus. Die Aufstockung widerspricht darüber hinaus den Festsetzungen des Bebauungsplans und erfordert eine Befreiung. Angesichts der hohen öffentlichen Wahrnehmung und städtebaulichen Bedeutung des Gebäudes wird in der Stadt Freiburg in solchen Fällen grundsätzlich die Durchführung eines konkurrierenden Verfahrens als angemessen erachtet.
Für die Weiterentwicklung der Eingangsebene und ihrer Nordfassade wurden zwei Varianten vorgestellt. Der Gestaltungsbeirat favorisiert dabei deutlich die Lösung mit der vorgehängten Holzfassade, insbesondere aufgrund ihres stimmigen Zusammen-spiels mit der Gestaltung der Südfassade. Die alternative Ausführung als grüne Putzfassade vermag sowohl hinsichtlich ihrer Materialität als auch unter Nachhaltigkeitsaspekten nicht zu überzeugen und wird daher nicht empfohlen. Eine gestalterische Korrespondenz zwischen Nord- und Südfassade wird ausdrücklich begrüßt.


Bei den vorgestellten Varianten zum ruhenden Verkehr ist darauf zu achten, dass großflächige Stützwandanlagen im Freiraum vermieden werden. Die Gestaltung dieses Bereichs stellt aufgrund der Topografie und der landschaftlichen Einbindung eine besondere Herausforderung dar und bedarf einer sorgfältigen weiteren Bearbeitung.
Der Gestaltungsbeirat würdigt die intensive Auseinandersetzung mit dem Bauvorhaben sowie das entgegengebrachte Vertrauen und bedankt sich bei der Bauherrschaft und dem Planungsteam für ihr Engagement, an diesem sensiblen und im Stadtbild weithin sichtbaren Standort eine qualitätsvolle architektonische Lösung zu entwickeln. Eine weitere Ausarbeitung der Maßnahmen in enger Abstimmung mit dem Gestaltungsbeirat wird begrüßt, sofern diese innerhalb der Festsetzungen des Bebauungsplans umgesetzt werden können. Erfordern die Maßnahmen hingegen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans, ist die Durchführung eines konkurrierenden Verfahrens vorzusehen.