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Ab dem 2. September erneuert badenovaNETZE die Wasserversorgungsleitung in Freiburg-Kappel. Dafür wird die Großtalstraße abschnittsweise halbseitig gesperrt. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende April 2026. Die bestehenden Leitungen sind seit langer Zeit in Betrieb – mit dem Austausch sorgt badenovaNETZE dafür, dass die Wasserversorgung in Kappel auch in Zukunft zuverlässig bleibt.
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Bei der Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen müssen digitale Fotos verwendet werden. Papierbilder werden nicht mehr akzeptiert. Die Digitalfotos können entweder beim Termin direkt im Bürgerservicebüro der Ortsverwaltung Kappel mit dem neuen Passbildgerät gemacht werden oder bei zertifizierten Fotodienstleistern, die die Bilder über eine sichere Cloudschnittstelle digital an die Ausweisbehörde übermitteln.
Was uns Menschen schlechte Laune macht, sorgt bei der Natur für neue Energie: Feuchtes Wetter lässt Pflanzen sprießen und schnell verdeckt üppiges Grün Verkehrsschilder und Laternen oder engt Geh- und Radwege ein. Beim Garten- und Tiefbauamt gibt es deshalb immer wieder Beschwerden. Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Pflanzen zurückschneiden. Das ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem Ende der Vegetationsperiode ist das Beschneiden der Pflanzen jetzt wieder uneingeschränkt zulässig. Nach Bundesnaturschutzgesetz sind starke Rückschnitte nur von Oktober bis einschließlich Februar erlaubt. Ab März bis Ende September dürfen Hecken und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Dieses Verbot gilt jedoch nicht, wenn der Rückschnitt wegen der Verkehrssicherungspflicht notwendig ist. Falls sich in den Hecken oder Bäumen aber Nester mit Eiern oder Jungvögel befinden, gilt: Schere oder Säge beiseitelegen und das weitere Vorgehen mit der unteren Naturschutzbehörde abstimmen (0761/ 201 – 6125, -6126, -6127, - 6157).
Am Dienstag, den 22.07.2025, findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal in der Ortsverwaltung Freiburg-Kappel, Großtalstr. 45, eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates statt, zu der alle interessierten Bürgerinnen und Bürger von Freiburg-Kappel eingeladen sind.
Das Kappler Mitteilungsblatt legt, wie jedes Jahr in den Sommerferien, eine Sommerpause ein. Die Sommerpause ist von Kalenderwoche 31 bis 35.
Sommerzeit ist Grillzeit. Dafür dürfen momentan die öffentlichen Grill- und Feuerstellen in Freiburg genutzt werden. Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit appelliert die Stadt eindringlich, wirklich nur die ausgewiesenen Grillstellen zu nutzen und sich dabei an die Regeln vor Ort zu halten!
Mit dem Klimawandel kommen solche Extremereignisse immer häufiger vor. Zudem ist die Vorwarnzeit oft kurz oder gar nicht vorhanden. Eine gute Vorsorge kann jedoch vor größeren Gefahren und Folgeschäden schützen. Dem Leitfaden des Landes folgend erarbeitet die Stadt Freiburg deshalb ein Starkregenrisikomanagement. Im vergangenen Jahr haben Fachleute im Auftrag der Verwaltung Starkregengefahrenkarten erstellt, die zeigen, wohin das Wasser im Ernstfall fließt. Auf den Karten kann jede*r grundstücksscharf ablesen, wie gefährdet die eigene Wohnung oder das eigene Haus im Ernstfall sein könnte und entsprechend vorsorgen. Mehr Informationen zum Thema, die Starkregengefahrenkarten sowie die Termine der Infoveranstaltungen gibt es unter: www.freiburg.de/starkregen
Schadstoffsammlung mit dem Schadstoffmobil in Kappel am Montag, den 07.07.2025 von 13:00 bis 15:00 Uhr auf dem Rathausplatz.
An der sechsten Ratssitzung in diesem Jahr nahmen 11 Mitglieder des Rates teil. Ein Ratsmitglied fehlte entschuldigt. Ortsvorsteher Christoph Brender leitete die Sitzung. Die öffentliche Sitzung dauerte 1,5 Stunden. Zuhörer*innen: 3
Das Umweltschutzamt der Stadt Freiburg sowie das Landschaftsplanungsbüro faktorgrün werden über den aktuellen Stand der Biotopverbundplanung Freiburger Schwarzwald mit Maßnahmen und Empfehlungen für die Gemarkungen in Kappel, Ebnet, Günterstal, Freiburg-Herdern und Zähringen informieren, die kurz vor dem Abschluss im Herbst 2025 steht. Für einen großen Teil des Gebietes gab es bereits Anfang der 2000er eine sog. Mindestflurkonzeption, die die aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutz unbedingt offen zu haltenden Flächen thematisierte. Diese wurde nun vor dem Hintergrund der 2020 umgesetzten Novelle des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg, welches dem Biotopverbund eine noch wichtigere Bedeutung beimisst, umfangreich überarbeitet.
Info-Archiv 2007-2011 (11,187 MB)
Info-Archiv 2000-2007 (1,925 MB)