Parkverbot in der Bahnhofstraße – Markierte Parkplätze für vier Fahrzeuge
Das Parkverbot in der Bahnhofstraße und die beiden Parkstände sind markiert bzw. ausgeschildert. Fehlende Parkplätze, Beschwerden über zu schnell fahrende Autos und Busse, die nicht gut durch die Bahnhofstraße fahren können, waren der Grund für diese verkehrsrechtliche Anordnung.
Nach entsprechendem Votum des Ortschaftsrates wurden in der Bahnhofstraße nun zwei Parkklammern mit insgesamt vier Parkmöglichkeiten angebracht. Um das Parken außerhalb der markierten Flächen auf der Westseite der Bahnhofstraße zu unterbinden, wird ein Haltverbot gemäß Zeichen 283 StVO angeordnet. Zur Vermeidung von Behinderungen durch auf der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge im Bereich der Baumstämme auf der Ostseite der Bahnhofstraße wurde auch dort ein Haltverbot nach Zeichen 283 StVO eingerichtet.
Die Ortsverwaltung bittet darum, die neue Beschilderung zu beachten. Anwohnende werden gebeten, ihre Fahrzeuge auf den privaten Stellplätzen zu parken. Weiterhin sind im Quartier über 30 öffentliche Parkplätze vorhanden.