Pressemitteilung vom 4. Juli 2025

Fehlerhafte Bebauungspläne aus den 1960er und -70er Jahren sollen aufgehoben werden

  • Bebauungspläne sind zwar formal fehlerhaft - haben aber jahrelang gesteuert
  • Es drohen auch weiter keine ungewollten städtebaulichen Entwicklungen

Die Stadt Freiburg hat in den vergangenen Monaten rund 65 ältere Bebauungspläne genau unter die Lupe genommen. Der Hintergrund: In den letzten Jahren wurde deutlich, dass es bei der Ausfertigung von Plänen aus den 1960er und 1970er Jahren mitunter formale Fehler gab - etwa fehlende Datumsangaben auf der Planzeichnung. Nach heutiger Rechtsprechung gelten diese Bebauungspläne - wegen der damaligen fehlerhaften Ausfertigung - deshalb als nicht rechtswirksam. Dies hat in einzelnen Baugebieten in der Vergangenheit zu Diskussionen mit Bauwilligen geführt.

Was zunächst nach einem großen städtebaulichen Problem klingt, hat sich bei genauerer Prüfung jedoch anders dargestellt. Ein akuter Handlungsbedarf besteht nicht. Denn: Obwohl die Pläne formal nie gültig waren, wurde die mit dem jeweiligen Plan von der Stadt bezweckte städtebauliche Idee über Jahrzehnte hinweg beachtet - sowohl von der Verwaltung als auch von Bauherren. Das hat dazu geführt, dass in den betroffenen Gebieten die gewünschte Planung realisiert wurde und sich die Bebauung wie durch die Planung gewünscht entwickelt hat.
In den vergangenen Monaten hat das Stadtplanungsamt alle betroffenen Baugebiete sorgfältig geprüft: Könnte es dort durch die ungültigen Bebauungspläne zu unerwünschten Veränderungen kommen? Das Ergebnis: Nein.

Bauvorhaben, die bislang in diesen Gebieten umgesetzt wurden, haben sich an die damaligen Vorgaben gehalten. Damit haben die Pläne trotz Formfehler faktisch bis zur Kenntnis des Fehlers weiter fortgewirkt. Neue Bauprojekte werden künftig nach § 34 des Baugesetzbuchs beurteilt. Nach dieser Regelung müssen sich neue Gebäude in die vorhandene Umgebung einfügen - was in der Praxis bedeutet: Wer neu bauen will, muss sich am gewachsenen Erscheinungsbild orientieren. Damit ist punktuell mehr Spielraum möglich. Die Stadtverwaltung hat Verständnis dafür, dass diese durch die Rechtsprechung geänderte Beurteilung im Einzelfall zu Unmut geführt hat, insbesondere bei Bauherren, denen etwa ein Bauantrag versagt wurde, der nach heutiger Betrachtung möglich ist.

Ausblick

Die Verwaltung empfiehlt, die Satzungsbeschlüsse der fehlerhaften Bebauungspläne offiziell aufzuheben und die Verfahren einzustellen.
Sollte sich in Zukunft in einem konkreten Fall doch ein Handlungsbedarf ergeben, hat die Stadt die Möglichkeit, mit einer sogenannten Veränderungssperre oder der gezielten Neuaufstellung eines Bebauungsplans gegenzusteuern.

Die rechtlichen Hintergründe und die Ergebnisse der Überprüfung werden am 29. Juli im Freiburger Gemeinderat vorgestellt. Die Bürgervereine und Ortschaften, die davon betroffen sind, werden zusätzlich über die Hintergründe informiert.

Veröffentlicht am 04. Juli 2025