Soziale Erhaltungssatzung

Haushalte im Stühlinger werden befragt

Turmspitze der Stühlinger Kirche, im Vordergrund ein Kirschbaum

In Teilen des Stühlingers werden ab Mitte November rund 4000 zufällig ausgewählte Haushalte zu ihrer Wohnsituation und Wohnkostenbelastung befragt. Damit prüft die Stadt, ob es dort Hinweise für eine Überarbeitung der Soziale Erhaltungssatzung "Stühlinger" gibt. Sie bittet die Bewohner*innen um Teilnahme an der Befragung.  

Schutz vor Verdrängung und hohen Mieten

Die Satzung soll die Bewohner*innen davor schützen, aus ihrem Wohnumfeld verdrängt zu werden. Das kann beispielsweise durch Luxussanierungen und damit steigende Mietkosten passieren. Mit der Untersuchung wurde das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg beauftragt.

Datenschutz gewährleistet

Bei der Befragung soll unter anderem ermittelt werden, welche Haushaltsstrukturen vorliegen (Renter*innen, Alleinstehende, Familien, Paare usw.) und wie hoch die Wohnkostenbelastung der jeweiligen Haushalte ist.

Die Fragebögen können entweder kostenlos zurückgesendet oder online ausgefüllt werden. Die Befragung ist freiwillig, der Datenschutz wird gewährleistet und alle Daten nur nach strengen Vorgaben anonymisiert ausgewertet.

Stadtteilkarte Stühlinger mit roter Markierung
Betroffen ist der rot markierte Teil des Stühlingers.

Worum geht es bei der Sozialen Erhaltungssatzung?

Die Soziale Erhaltungssatzung ist ein städtebauliches Instrument des Baugesetzbuchs. Die Satzung soll sicherstellen, dass die Bewohner*innen in ihrem vertrauten Wohnumfeld bleiben können und bauliche Maßnahmen nicht zu sozialer Verdrängung führen. Daher müssen im Satzungsgebiet Modernisierungsmaßnahmen, der Rückbau von Wohnraum und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnraum von der Stadt genehmigt werden.

Soziale Erhaltungssatzungen sind nicht zeitlich befristet, sie unterliegen aber einer „immanenten Befristung“. Das heißt: Da sich sowohl bauliche Strukturen als auch die Zusammensetzung der Bewohner*innen im Quartier stetig verändern können, ist eine regelmäßige Überprüfung notwendig. In der Regel erfolgt diese etwa alle fünf Jahre – so auch jetzt für das Gebiet im Stühlinger.

Wichtig ist: Das Ziel der Erhaltungssatzung ist es nicht, Umbauten und Sanierungen grundlegend zu unterbinden. Instandsetzungen und Modernisierungen auf einen zeitgemäßen technischen Standard sind weiterhin möglich. Und auch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ist möglich. Die Satzung schützt nicht einzelne Mietverhältnisse – hierfür greift das Mietrecht. Sie greift vielmehr auf Quartiersebene.

Mehr zum Thema Soziale Erhaltungssatzung und Milieuschutz gibt es hier.

Veröffentlicht am 13. November 2025