Leistungen
Wohnsitz anmelden
Onlineantrag und Formulare
- Erklärvideo: So funktioniert die elektronische Wohnsitzanmeldung
- Meine Wohnung digital anmelden Wenn Sie die Anmeldung digital einreichen, erhalten Sie die Anmeldebestätigung ebenfalls digital. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.
- Online-Terminvereinbarung Bürgerservicezentrum
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Derzeit wird der Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung in Baden-Württemberg stufenweise eingeführt . Sie können Ihre neue Wohnung hier unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) auch online anmelden.
Prüfen Sie bitte zuerst auf der offiziellen Seite der Wohnsitzanmeldung, ob in Ihrer Gemeinde der Onlinedienst bereits angeboten wird:
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung.
Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung :
- Sie rufen den Onlinedienst auf.
- Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Onlinedienst an.
- Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
- Abschließend erhalten Sie elektronisch eine amtliche Meldebestätigung.
Fristen
Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.
Erforderliche Unterlagen
- Mindestens ein Identitätsnachweis. Dies sind in der Regel:
- Personalausweis und / oder Reisepass
- Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
- Bescheinigung des Wohnungsgebers (bei Bezug eines Mietobjekts)
- Vollmacht, sofern Sie die Anmeldung für eine andere Person durchführen möchten
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde.
Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.
Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung :
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp2
- Bescheinigung des Wohnungsgebers (bei Bezug eines Mietobjekts)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
-
Hinweise
Sie können Ihre Familienangehörigen (Ehegatte und minderjährige Kinder) ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.
Bei einem Zuzug aus dem Ausland ist jedoch die persönliche Vorsprache aller zuziehenden Personen erforderlich.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
Der Wohnungsgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Bitte legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor. Alternativ kann die Wohnungsgeberbestätigung auch elektronisch über den folgenden Link an die Meldebehörde übermittelt werden: Wohnungsgeberbestätigung ausstellen
Rechtsgrundlage
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23a Elektronische Anmeldung (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)
- Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2
§ 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
Freigabevermerk
19.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg



