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Leistungen

Führerschein beantragen

Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.

Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristeten Führerschein.

Führerscheine für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind auf fünf Jahre befristet. Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen. Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die „besonderen Anforderungen“ zum Beispiel Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit erfüllen.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Voraussetzungen

Sie erhalten den Führerschein für die jeweilige Klasse, wenn Sie

  • Ihren Wohnsitz im Inland haben,
  • das erforderliche Mindestalter erreicht haben:
    • 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE,
    • 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 oder D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW,
    • 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren,
    • 18 Jahre für die Klasse A2 und für die Klassen B, BE, C1 oder C1E,
    • 16 Jahre für die Klassen A1, L und T sowie
    • 15 Jahre für die Klasse AM
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
  • die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
  • an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen haben und
  • keine in einem anderen EU-/EWR-Staat erteilte Fahrerlaubnis dieser Klassen besitzen.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.

Der Antrag muss bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes gestellt werden. Bei Wohnort in Freiburg vereinbaren Sie bitte einen Termin zur persönlichen Antragstellung. Verwenden Sie hierzu den Link auf dieser Seite.
Das Antragsformular steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

Eine Online-Antragstellung ist möglich. Nutzen Sie hierzu bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Kartenführerschein.

Fristen

Sie müssen die theoretische Prüfung binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle erfolgreich ablegen. Ansonsten verfällt der Prüfauftrag.

Gleiches gilt, wenn Sie die praktische Prüfung nicht binnen zwölf Monaten nach der erfolgreich abgelegten theoretischen Prüfung bestehen. Nach Verfall des Prüfauftrags müssen Sie einen neuen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Erforderliche Unterlagen

bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto in gedruckter Form. Alternativ können Sie auch unsere Fotobox vor Ort nutzen.
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Von Fahrschule unterschriebenes Antragsformular oder Kopie des Ausbildungsvertrages mit der Fahrschule

zusätzlich bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:

  • Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
  • bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis
  • bei den Klassen D und D1 kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel ein medizinisch-psychologisches Gutachten

Kosten

  • Ersterteilung der Fahrerlaubnis mit Probezeit: EUR 45,90
  • ohne Probezeit: EUR 45,10

Hinweise

Jugendliche können die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE (Pkw) bereits erwerben, bevor sie 18 Jahre alt sind. Informationen dazu finden Sie unter "Begleitetes Fahren ab 17".

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 06.02.2026 freigegeben.