Elektromobilität in Freiburg

Schnellladesäulen auf einem Parkplatz entlang der B31/ Schreiberstraße
Schnellladepark an der B31/ Schreiberstraße (Foto: badenova/Jonas Conklin)

Testtag E-Mobilität am 17.09.2026

Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche (EMW) organisiert die Stadt Freiburg im September einen Testtag E-Mobilität auf dem Messegelände in Freiburg. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, dem 17.09.2026, von 12 bis 20 Uhr statt. Ziel ist es, Berührungsängste mit Elektromobilität abzubauen und den Menschen die Möglichkeit zu geben, verschiedene Produkte aus dem Bereich der E-Mobilität auszuprobieren. Es werden E-Pkw, E-Lastenräder, E-Roller etc. zum Vor-Ort-Test und zur Probefahrt bereitstehen.

Status Quo Pkw-Elektrifizierung & Ladeinfrastruktur

Entwicklung der Antriebsformen im Pkw-Bestand in Freiburg von 2019 bis 2025

In Freiburg ist die Elektrifizierung des Pkw-Verkehrs bereits spürbar vorangeschritten. Immer mehr Bürger*innen entscheiden sich für Elektroautos. Diese Entwicklung wird unter anderem durch die kontinuierliche Verbesserung der Ladeinfrastruktur und die steigende Verfügbarkeit von Elektroautos unterstützt. Derzeit (Stand Oktober 2025) befinden sich im Pkw-Bestand in Freiburg 4,9 Prozent batterieelektrische Pkw (ca. 5.000 Stück) und 2,2 Prozent Plug-In-Hybrid-Pkw (ca. 2.000 Stück).

In Freiburg ist die Elektrifizierung des Pkw-Verkehrs bereits spürbar vorangeschritten. Immer mehr Bürger*innen entscheiden sich für Elektroautos. Diese Entwicklung wird unter anderem durch die kontinuierliche Verbesserung der Ladeinfrastruktur und die steigende Verfügbarkeit von Elektroautos unterstützt. Derzeit (Stand Oktober 2025) befinden sich im Pkw-Bestand in Freiburg 4,9 Prozent batterieelektrische Pkw (ca. 5.000 Stück) und 2,2 Prozent Plug-In-Hybrid-Pkw (ca. 2.000 Stück).

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Entwicklung der Antriebsformen bei Pkw-Neuzulassungen in Freiburg von 2019 bis 2025

Die Elektrifizierung der Pkw-Neuzulassungen hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. So stieg der Anteil batterieelektrischer Pkw von drei Prozent im Jahr 2019 kontinuierlich auf 22 Prozent im Jahr 2023, fiel dann auf 17 Prozent im Jahr 2024, um sich 2025 deutlich auf 25 Prozent zu erhöhen. Damit ist inzwischen jeder vierte neu zugelassene Pkw in Freiburg ein reines Elektrofahrzeug. Die Grafik zeigt diese Entwicklung im Zeitverlauf.

in Prozent

Entwicklung der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Freiburg von 2019 bis 2025

In Freiburg gibt es aktuell ungefähr 670 öffentlich zugängliche Ladepunkte an ungefähr 160 Standorten (Stand Januar 2026). Die Ladesäulen werden von privaten Unternehmen betrieben. Von den 670 öffentlich zugänglichen Ladepunkten befinden sich ungefähr 210 Ladepunkte an ca. 70 Standorten im öffentlichen (Straßen-)Raum. Die restlichen Ladepunkte sind halböffentlich, das bedeutet, dass sich die Ladesäulen auf privatem Grund befinden, sie aber öffentlich zugänglich sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Ladesäulen auf Parkplätzen von Supermärkten befinden. Die Bundesnetzagentur stellt eine Ladesäulenkarte mit allen öffentlich zugänglichen Ladesäulen in Deutschland zur Verfügung.

Karte & Betreiber von Ladesäulen

In Freiburg betreiben derzeit sieben Unternehmen Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum. Auf den verlinkten Websites der Unternehmen finden Sie die Standorte der Ladeinfrastruktur sowie weiterführende Informationen wie die angebotene Ladeleistung und Strompreise.

Schnellladen & Schnellladeparks

Ab einer Ladeleistung von 22 kW mit Gleichstrom spricht man von Schnellladen oder DC-Laden. Das Hochleistungsladen beginnt ab einer Ladeleistung von 150 kW. Für das DC-Laden mit Ladeleistungen über 150 kW werden auch die Begriffe High-Power-Charging (HPC) und Ultraschnellladen verwendet. Das Gleichstrom-Ladeverfahren unterscheidet sich vom Wechselstrom-Ladeverfahren dadurch, dass bei Verwendung von Gleichstrom-Ladepunkten eine schnellere Aufladung der Batterie in kürzerer Zeit erreicht werden kann. Derzeit in Freiburg verfügbare DC-Schnellladestationen liegen im Leistungsbereich zwischen 50 und 400 kW. Mittels HPC-Ladestationen kann die Reichweite eines Elektrofahrzeugs von 100 Kilometern beispielsweise innerhalb von fünf Minuten aufgeladen werden.

In Freiburg gibt es an vielen Standorten Schnelllademöglichkeiten (siehe Ladesäulenkarte). An sechs Standorten im Stadtgebiet stehen jeweils sechs oder mehr Ultraschnellladepunkte an einem Standort zur Verfügung. Diese werden als Schnellladeparks bezeichnet. Hier finden Sie und Details zu den sechs Schnellladeparks.

1. badenova: B31/Schreiberstraße

  • 2 Schnellladepunkte mit jeweils bis zu 400 kW Ladeleistung
  • 4 Schnellladepunkte mit jeweils bis zu 200 kW Ladeleistung
  • Ein Schnellladepunkt ist für E-Lkw und E-Busse nutzbar
  • 11 Ladepunkte (AC) mit jeweils bis zu 11 kW Ladeleistung
  • Adresse: Schreiberstraße 1, 79098 Freiburg im Breisgau
  • Google Maps: Link

2. Aral Tankstelle: Engesserstraße

  • 7 Schnellladepunkte mit jeweils bis zu 300 kW Ladeleistung
  • Zwei der Schnellladepunkte sind für E-Lkw und E-Busse nutzbar
  • Adresse: Engesserstraße 13, 79108 Freiburg im Breisgau
  • Google Maps: Link

3. IKEA / Mer: Hermann-Mitsch-Straße

  • 12 Schnellladepunkte mit jeweils bis zu 400 kW Ladeleistung
  • 8 Schnellladepunkte mit jeweils bis zu 150 kW Ladeleistung
  • 16 Schnellladepunkte mit jeweils bis zu 50 kW Ladeleistung
  • "Deutschlandnetz" Standort
  • Adresse: Hermann-Mitsch-Straße 61, 79108 Freiburg im Breisgau
  • Google Maps: Link

4. OBI / Pfalzwerke: Tullastraße

  • 4 Schnellladepunkte mit jeweils bis zu 300 kW Ladeleistung
  • 2 Schnellladepunkte mit jeweils bis zu 150 kW Ladeleistung
  • Zwei Ladepunkte (AC) mit jeweils bis zu 11 kW Ladeleistung
  • Adresse: Tullastraße 62, 79108 Freiburg im Breisgau
  • Google Maps: Link

5. Aral Tankstelle: Bötzinger Straße

  • 8 Schnellladepunkte mit jeweils bis zu 300 kW Ladeleistung
  • Adresse: Bötzinger Str. 19, 79111 Freiburg im Breisgau
  • Google Maps: Link

6. toom Baumarkt / Rewe: Hans-Bunte-Straße

  • 2 Schnellladepunkte mit jeweils bis zu 400 kW Ladeleistung
  • 4 Schnellladepunkte mit jeweils bis zu 150 kW Ladeleistung
  • Adresse: Hans-Bunte-Straße 16, 79108 Freiburg im Breisgau
  • Google Maps: Link

Ausbau öffentlicher Ladesäulen

Im Jahr 2018 wurde ein Elektromobilitätskonzept (8,926 MB) durch die badenova für die Stadt Freiburg erarbeitet. Im Klimamobilitätsplan (60,492 MB) der Stadt Freiburg aus dem Jahr 2023 wurden darüber hinaus Ziele und Maßnahmen für die Elektrifizierung von Fahrzeugen in Freiburg definiert (Maßnahmenbereich A5). Die Strategie für den zukünftigen Ausbau der öffentlicher Ladeinfrastruktur wurde im Ladeinfrastrukturkonzept (2,196 MB) Freiburg 2030 festgehalten. Dieses Konzept wurde im April 2025 durch den Gemeinderat beschlossen.

Seit Ende Februar 2025 laufen zwei Interessenbekundungsverfahren, in deren Rahmen der weitere Ausbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichem Raum in Freiburg stattfindet. Informationen für Unternehmen, die öffentliche Ladeinfrastruktur in Freiburg errichten und betreiben möchten, finden sich auf dieser Website unter "Informationen für Ladeinfrastrukturbetreiber (CPOs)". Die Frist zum Einreichen von Standortwünschen im laufenden Interessenbekundungsverfahren ist abgelaufen. Derzeit können bis auf Weiteres keine neuen Standortwünschen bei der Stadt eingereicht werden. Sobald die Stadt ein neues Interessenbekundungsverfahren veröffentlicht, wird auch auf dieser Website darüber informiert, dies ist voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 der Fall.

Übersicht Förderprogramme Elektromobilität

E-Lastenfahrräder

  • Förderung von: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Abwicklung durch Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Förderung durch Zuschuss zu Anschaffungskosten, Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung
  • Zuschuss in Höhe von bis zu 3500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger.
  • Zielgruppe: private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts

Details finden Sie auf der Website der BAFA.

Bund: Fahrzeugförderung (Kaufprämie)

Für das laufende Jahr plant die Bundesregierung eine neue Kaufprämie. Die Basisförderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge beträgt 3.000 Euro. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und steigt für bis zu zwei Kinder um jeweils 5.000 Euro pro Kind. Familien erhalten einen Kinderbonus von 500 Euro pro Kind, maximal 1.000 Euro. Haushalte mit einem monatlichen Netto-Haushaltseinkommen unter 3.000 Euro bekommen weitere 1.000 Euro. Die maximale Förderung kann somit bis zu 5.000 Euro betragen. Gefördert werden Kauf oder Leasing von Neufahrzeugen mit rein batterieelektrischem Antrieb.

Vorgaben für Ladeinfrastruktur bei Neubauten, Renovierungen und Bestand

Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG)

Das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz regelt die Schaffung von vorbereitender Leitungsinfrastruktur und Ladeinfrastruktur an bestehenden und zu errichtenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Damit soll ein Beitrag zur flächendeckenden Ausstattung mit Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge geleistet werden. 

Adressaten des GEIG sind die Gebäudeeigentümer. Aus den Regelungen ergeben sich unterschiedliche Vorgaben, abhängig von mehreren Faktoren: Handelt es sich bei der Immobilie um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude (Büro, Gewerbegebäude, …)? Wird ein neues Gebäude gebaut, wird ein bestehendes Gebäude renoviert oder wird keine Veränderung am Bestand vorgenommen? Wie viele Stellplätze gehören zum Gebäude? Ist bereits Leitungsinfrastruktur vorhanden? 

Die Grafik stellt für die einzelnen Fälle die bereits derzeit gültigen Vorschriften aus dem GEIG dar. Quelle: KEA-BW

Als Leitungsinfrastruktur wird die Gesamtheit aller Leitungsführungen zur Aufnahme von elektro- und datentechnischen Leitungen vom Stellplatz über den Zählpunkt eines Anschlussnutzers bis zu den Schutzelementen definiert. Es handelt sich dabei um Leerrohre, Kabelschutzrohre, Bodeninstallationssysteme, Kabelpritschen oder vergleichbare Maßnahmen. Umfasst sind dabei mindestens auch der erforderliche Raum für den Zählerplatz, der Einbau intelligenter Messsysteme für ein Lademanagement und die erforderlichen Schutzelemente.

Ladeinfrastruktur im Sinne des GEIG wiederum meint, abweichend von der oftmals im allgemeinen Sprachgebrauch üblichen Definition (die auch den Ladepunkt selbst umfasst) lediglich die Summe aller elektrotechnischen Verbindungen, Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, einschließlich Überstrom- und Überspannungsschutzeinrichtungen, die zur Installation, zum Betrieb und zur Steuerung von Ladepunkten für die Elektromobilität notwendig sind.

Energy Performance of Buildings Directive (EPBD)

Die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) ist eine europäische Richtlinie, die die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden regelt - seit 2018 umfasst sie auch Vorgaben für die Schaffung von Leitungs- und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an Gebäuden. 2024 wurde eine überarbeitete Version der EPBD verabschiedet. Wie jede EU-Richtlinie, muss sie in ihrer neuen Form in nationales Recht übersetzt werden. Dies betrifft in Deutschland, neben anderen Rechtsakten, auch eine Novellierung des GEIG, die bis spätestens Ende Mai 2026 erfolgen muss.

Es ist damit zu rechnen, dass die bisherigen Vorgaben im GEIG mittelfristig an die neuen Vorgaben aus der EPBD angepasst werden. Dies bedeutet eine Verschärfung der aktuell geltenden Vorgaben im GEIG. Grundsätzlich wäre auch eine strengere Umsetzung der europäischen Mindestanforderungen aus der EPBD möglich. In jedem Fall ist zu empfehlen, den Ausbau von Leitungs- und Ladeinfrastruktur großzügig zu planen: Bei einer Umbau-Maßnahme ist es praktischer und kostengünstiger die Vorinstallationen schon umfassend vorzubereiten als später einzeln nachzurüsten.

Die Grafik stellt für die einzelnen Fälle die in der EPBD vorgesehenen Ergänzungen zum GEIG dar. Für eine langfristigere Planung ist es sinnvoll, sich an den EPBD-Vorgaben zu orientieren. Quelle: KEA-BW

FAQ Elektromobilität

Elektromobilität ist ein wesentlicher Baustein der Mobilitätswende und kann dazu beitragen, Treibhausgase im Verkehrsbereich erheblich zu reduzieren. Hier werden häufig gestellte Fragen im Rahmen von Elektromobilität beantwortet. Die Landesenergieagentur bietet außerdem einen Faktencheck (1,145 MB) zum Download an

Sind Elektroautos klimafreundlicher als Verbrenner?

Elektrofahrzeuge fahren lokal emissionsfrei, das heißt, sie stoßen weder CO2 noch gesundheitsschädliche Luftschadstoffe wie Stickoxide aus. Selbst mit dem aktuellen Strommix in Deutschland verursachen Elektrofahrzeuge über ihre gesamte Lebensdauer ca. 30 bis 50 Prozent weniger CO2-Emissionen als vergleichbare Verbrenner. Mit steigendem Anteil erneuerbarer Energien wird sich dieser Klimavorteil weiter vergrößern. Ein Elektroauto erreicht in Deutschland einen Klimavorteil gegenüber einem Benziner nach etwa vier Jahren oder 59.000 Kilometern Fahrleistung. Gegenüber einem Diesel erreicht ein Elektroauto diesen Vorteil nach etwa fünfeinhalb Jahren oder 71.000 Kilometern Fahrleistung.

Schränken mich Ladedauer und Reichweite von Elektroautos ein?

Elektrofahrzeuge haben in Bezug auf Reichweite und Ladedauer erhebliche Fortschritte gemacht. Die Realität zeigt, dass sie bereits heute eine praktikable Option für viele Fahrer sind, und die Reichweite einem Vielfachen der durchschnittlichen Tagesstrecke entspricht.
Eine vollgeladene durchschnittliche Batterie (ca. 40 Kilowattstunden) deckt bei einer durchschnittlichen Tagesstrecke von 36,9 Kilometern ohne Nachladen den Mobilitätsbedarf für eine Woche. Die meisten Elektrofahrzeuge bieten daher eine mehr als ausreichende Reichweite für den täglichen Gebrauch. Da 93,7 Prozent aller Pendlerstrecken weniger als 50 Kilometer lang sind, bietet das Elektroauto für die allermeisten Nutzungsmuster genügend Reichweite. Auch für längere Strecken wird das Angebot für Schnellladeinfrastruktur immer weiter verdichtet. Bereits jetzt wird die EU-Vorgabe erfüllt, die bis 2025 einen Schnellladepunkt alle 60 Kilometer entlang der Autobahn vorschreibt.

Gibt es genug Ladeinfrastruktur?

Es gibt bereits eine Vielzahl an öffentlichen Lademöglichkeiten sowie zahlreiche Förderprogramme von Bund und Ländern mit dem Ziel, den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter zu beschleunigen. Die öffentliche Ladeinfrastruktur wurde in den vergangenen Jahren bereits massiv ausgebaut. Inzwischen sind mit Stand 1. Januar 2024 123.449 öffentliche Ladepunkte (davon 25.233 Schnellladepunkte) in Deutschland verfügbar, von denen 21.812 (davon 3375 Schnellladepunkte) in Baden-Württemberg installiert sind.

Sind Elektroautos effizienter als Verbrenner?

Elektrofahrzeuge zeichnen sich durch einen hohen Wirkungsgrad aus und sind deutlich energieeffizienter als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Auch gegenüber anderen alternativen Antriebstechnologien weisen sie einen klaren Effizienzvorteil auf.

Gesamtwirkungsgrade verschiedener Antriebstechnologien
Links wird der Anteil der Energie gezeigt, der zwischen Produktion und Fahrzeug („Well-to-Wheel“) verloren geht.
Rechts ist der Anteil der Energie abgebildet, der tatsächlich zur Fortbewegung genutzt wird.
Quelle: Darstellung der KEA-BW auf Basis von Daten der Agora Verkehrswende (2019) und Deutsche Umwelthilfe e.V. (2024)

Informationsmaterial zu Elektromobilität & Ladeinfrastruktur

Informationen für Ladeinfrastrukturbetreiber (CPOs)

Derzeit laufen zwei Interessenbekundungsverfahren (AC & DC), in deren Rahmen der Ausbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichem Raum in Freiburg stattfindet. Die Frist zum Einreichen von Standortwünschen im laufenden Interessenbekundungsverfahren ist im April 2025 abgelaufen. Derzeit können bis auf Weiteres keine neuen Standortwünschen bei der Stadt eingereicht werden. Wenn die Stadt ein neues Interessenbekundungsverfahren veröffentlicht, wird auch an dieser Stelle darüber informiert,dies ist voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 der Fall. Die letzten beiden Interessenbekundungsverfahren wurden im Februar 2025 im Amtsblatt (Ausgabe 882, Seite 10) bekanntgemacht. 

Nachfolgend können Sie Informationen zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Freiburg herunterladen. Diese Informationen gelten für das im Februar 2025 bekanntgemachte Interessenbekundungsverfahren und sind vorbehaltlich Änderungen für potenzielle zukünftige Verfahren.