THH 13 Amt für Soziales
3.13.00.00
Kurzbeschreibung
Die Hauptaufgabe des Amtes für Soziales ist es, wirtschaftliche und persönliche Hilfen für Bürger*innen der Stadt Freiburg im Breisgau bereitzustellen.
Weitere Informationen
Im Fokus stehen Menschen, die sich nicht selbst helfen bzw. nicht auf andere Unterstützung setzen können. Die Unterstützung soll hilfebedürftigen Bürger*innen die Möglichkeit zur Selbsthilfe geben und dazu beitragen, am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben und ein Leben in größtmöglicher Selbstständigkeit und Würde führen zu können.
Auf dieser Grundlage werden vom Amt für Soziales Leistungen z. B. an dauerhaft voll erwerbs- geminderte Menschen, ältere und ggf. pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung, wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen gewährt. Seit Oktober 2023 ist auch der Bereich Wohngeld und Wohnungssuche im AfS angesiedelt. Des Weiteren nimmt das Amt die kommunalen Aufgaben im Jobcenter wahr und ist im Bereich der Sozialen Arbeit, z. B. über die Straßensozialarbeit oder das Quartiersmanagement, aktiv.
Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird die Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungs- zu einer personenzentrierten Leistung ausgerichtet. Die damit verbundene Struktur und Verortung des Eingliederungshilferechts im SGB IX macht es erforderlich, die Rahmenbedingungen und Inhalte der vertraglichen Beziehungen zwischen der Leistungsträgerin Stadt Freiburg und den Leistungserbringenden über Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen neu zu verhandeln. Grundlage dafür ist der Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX. Mit Wirksamkeit der Abschlüsse ist ein größerer Anstieg der Aufwendungen im Jahr 2025 zu erwarten. Im Rahmen der Finanzvereinbarung mit dem Land muss damit eine deutlich höhere Erstattung als bisher einhergehen. Die Kommunen in Baden-Württemberg, Städte- und Landkreistag, wie auch der KVJS sind dazu in Gesprächen mit dem Land.
Des Weiteren haben die Leistungserbringer in der stationären Pflege Ende letzten Jahres den Rahmenvertrag Pflege auf Ende 2024 gekündigt. Für die anstehenden Verhandlungen stehen deutliche Entgelterhöhungen im Raum.
Personal
| Stellen im Amt | Beamt*innen | Beschäftigte | Gesamt 2023/24 | Beamt*innen | Beschäftigte | Gesamt 2025/26 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Amt für Soziales und Senioren | 172,25 | 105,85 | 278,10 | 179,20 | 107,88 | 286,98 |
Hinweis Darstellung 2023/2024 im Zuge der Ämterneuschaffung Dez V: Zahlen entsprechen d. THH 13/ Amt für Soziales (gesamtes Amt) (236,60 VZÄ) // ehem. THH 22/ Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen (Bereich Wohngeld) (41,5 VZÄ)
Neuschaffungen: +9,75 VZÄ (3,9 VZÄ existenzsichernde Leistungen// 1,2 VZÄ Hilfe zur Pflege// 0,5 VZÄ Personal u. Ausbildung// 0,3 VZÄ Postbearbeitung u. Gebäudeaufgaben Abt. Wohngeld// 0,5 VZÄ Sachgebietsleitung existenzsichernde Leistungen// 0,5 VZÄ Präsenzdienst// 0,8 VZÄ für Hausmanagement// 0,15 VZÄ Sachbearbeitung Abrechnung// 0,35 VZÄ stellvertr. Sachgebietsleitung Betreuung Unterkünfte// 0,95 VZÄ Fachberatung/Sozialarbeiter*in// 0,35 VZÄ Beratungsfachkraft Seniorenbüro// 0,25 VZÄ Bereich Rechnungswesen/ Finanzen)
Einsparungen: -0,87 VZÄ (-0,62 VZÄ Gegenfinanzierungen für neue Stellen/ -0,25 VZÄ organisatorische Einsparung)