Pressemitteilung vom 7. Juli 2026
Verwaltung setzt weiteres wohnungspolitisches Vorhaben um
- Plattform zur Meldung von Leerstand und überhöhten Mieten geht am 15. Juli online
Die Stadt Freiburg stärkt ihren Einsatz gegen Wohnraumzweckentfremdung, Mietpreisüberhöhung und Mietwucher. Mit einer neuen nutzerfreundlichen Onlineplattform schafft die Verwaltung erstmals eine zentrale digitale Möglichkeit für Bürger*innen, Hinweise auf Leerstand und überhöhte Mietpreise unkompliziert zu melden. Ziel ist es, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Wohnungsbereich deutlich zu erleichtern und Verfahren effizienter zu gestalten.
Mit den neuen Online-Tools werden alle wesentlichen Angaben direkt abgefragt, so dass die zuständigen Abteilungen die Hinweise zügig bearbeiten können und nicht auf Rückfragen angewiesen sind. Die Bekämpfung von überhöhten Mieten gelingt nur, wenn die Betroffenen aktiv mitwirken, daher sollte die Plattform so niedrigschwellig wie möglich sein.
„Wir stellen damit nicht alle, die Wohnraum vermieten, unter Generalverdacht. Die allermeisten halten sich an die gesetzlichen Vorgaben – und dafür bin ich auch sehr dankbar. Aber es gibt auch die, die die Not der vielen Wohnungssuchenden ausnutzen. Gegen sie brauchen wir eine Handhabe“, so Baubürgermeister Martin Haag.
Die Stadtverwaltung geht bereits seit über 10 Jahren mit verschiedenen Maßnahmen gegen Wohnungsleerstand sowie überhöhte Mieten vor. Auf Grundlage der städtischen Zweckentfremdungssatzung kann die Beendigung eines Leerstands verfügt und auch ein Bußgeld verhängt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Leerstand der Zweckentfremdungsstelle beim Baurechtsamt überhaupt bekannt wird. Hier ist die Verwaltung auf die Mitwirkung der Bürger*innen angewiesen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass bei den eingegangenen Hinweisen oftmals relevante Informationen gefehlt haben, was die Arbeit in der Verwaltung deutlich erschwert hat – das soll sich mit dem neuen Online-Tool nun ändern: Die Hinweisgeber*innen können in Zukunft Wohnraumleerstand anonym oder mit Kontaktdaten melden. Ein strukturierter Fragebogen stellt sicher, dass alle verfahrensrelevanten Informationen vollständig übermittelt werden. Dies beschleunigt die Bearbeitung erheblich und reduziert Falschmeldungen.
Ähnlich verhält es sich mit dem neuen Online-Tool zur Meldung von überhöhten Mieten: Auch hier gab es bislang schon die Möglichkeit, Verdachtsfälle zu melden – allerdings sind in der Vergangenheit nur wenige und unvollständige Meldungen bei der Stadt eingegangen. Mit dem neuen Online-Tool werden Betroffene Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt – von der Miethöhe über Mietspiegelwerte bis zu persönlichen Umständen bei Mietbeginn. Pflichtfelder stellen sicher, dass die Verwaltung den Sachverhalt rechtssicher prüfen kann.
Das Mietenmonitoring – in Kooperation mit der Firma Mietenmonitor UG – wird weiter fortgeführt. Hier werde online eingestellte Wohnungsinserate monatlich auf mögliche Mietpreisüberhöhungen beziehungsweise Mietwucher überprüft. Bei einem bestehenden Verdacht werden Inserierende angeschrieben und auf den möglichen Rechtsverstoß hingewiesen. Hierbei wird auch über die geltenden Grenzen aufgeklärt. Seit Anfang 2026 können auch Wohnungsinserate für möblierte Wohnungen ausgewertet werden.
Bürger*innen bzw. Mieter*innen konnten bereits seit Februar 2025 mit der Mietwucher-App der Bundestagsfraktion DIE LINKE eine überschlägige Prüfung ihrer Miete vornehmen. Die App greift hierbei teilweise auf aktuelle Merkmale sowie Beträge des qualifizierten Mietspiegels 2025/26 zurück, liefert aber nicht alle relevanten Informationen. Wenn der Anfangsverdacht einer Mietpreisüberhöhung besteht, generiert die App eine E-Mail, die an das Amt für Wohnraumentwicklung und Vermessung (AWV) übermittelt wird. Jeder auf diese Weise gemeldete Fall wird vom AWV verfolgt. Dabei hat sich gezeigt, dass der Wille zur Mitwirkung an der Verfolgung und die Bereitschaft, konkrete und verwertbare Informationen zur Verfügung zu stellen, nur im Einzelfall gegeben waren. Hier kann das neue Angebot Verwaltung sowie Betroffenen weiterhelfen und den Aufwand deutlich reduzieren.