Feuer und Rauchen im Wald verboten
Weiterhin hohe Waldbrandgefahr


Update vom 6. Juli 2026
Das Forstamt hat die Regelungen zum Grillen an offiziellen Grillstellen angepasst: Wie bereits an den vom Garten- und Tiefbauamt (GuT) eingerichteten offiziellen Grillplätzen in Parks und Grünflächen, gilt nun auch im Wald ein komplettes Grillverbot ab einem Waldbrandgefahrenindex Stufe 4 des Deutschen Wetterdienstes (DWD).
Damit ist das Feuermachen und Grillen sowohl in Grünanlagen, als auch im Freiburger Stadtwald ab Stufe 4 verboten! Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die aktuelle Waldbrandgefahr!
Auch in den kommenden Tagen herrscht weiterhin eine hohe Waldbrandgefahr in Freiburg. Das geht aus der Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes hervor, die weite Teile Baden-Württembergs auf dem Waldbrandgefahrenindex im roten Bereich sieht.
Grundsätzlich sind das Feuermachen und Grillen in Grünanlagen und im Wald nur an offiziellen, fest eingerichteten Grill- und Feuerstellen erlaubt (siehe §12 PolVO und §2 PolVO Wald).
Zudem gilt nach Landeswaldgesetz (LWaldG) vom 1. März bis 31. Oktober im Wald und in einer Entfernung von 100 Metern zum Waldrand ein Rauchverbot.
Hier gibt es weitere Infos zur Sicherheit im Wald sowie zu den offizielllen Grillstellen in Freiburg.