Pressemitteilung vom 26. Februar 2026
Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Gewässerausbau Dietenbachs ab
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage eines Freiburger Umweltverbandes gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Gewässerausbau im Gebiet des neuen Stadtteils Dietenbach abgewiesen. Der Gewässerausbau Dietenbach ist rechtmäßig. Das hatte zuvor auch der VGH Baden-Württemberg so entschieden.
Der Gewässerausbau war erfolgt, um einerseits den neuen Stadtteil Dietenbach zu ermöglichen und andererseits Hochwasserschutz zu gewährleisten.
Der von der Stadt geltend gemachte Wohnraumbedarf liege vor und rechtfertige den Gewässerausbau. Da zudem Hochwasserschutz entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch den Gewässerausbau sowohl für die Bewohner*innen des neuen Stadtteils, als auch für die angrenzenden Gemeinden gewährleistet ist, ist der Planfeststellungsbeschluss für den Gewässerausbau rechtmäßig. Mit dem Gewässerausbau wurden die Flächen außerdem ökologisch aufgewertet und renaturiert.
Baubürgermeister Martin Haag: „Wir freuen uns über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Sie beweist einmal mehr, dass die Verwaltung ihre Arbeiten unter Beachtung aller ökologischen Rahmenbedingungen vorbereiten. Und es bestätigt den dringenden Wohnraumbedarf der Stadt und den umsichtigen Umgang mit allen in Frage stehenden ökologischen Anforderungen, von Hochwasser- bis hin zu Artenschutz.“
Die Leiterin des Rechtsamtes, Sabine Recker, ergänzt: „Wir freuen uns, dass wir das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gewonnen haben. Das Urteil bestätigt, dass wir eine zukunftsgerichtete rechtskonforme Lösung gefunden haben, die Hochwasserschutz gewährleistet, aber auch Wohnungsbau ermöglicht.“