Pressemitteilung vom 10. November 2025
Soziale Erhaltungssatzung für einen Teil des Stühlingers wird überprüft
- Satzung schützt vor Luxussanierungen und Verdrängung
- Befragungen beginnen Mitte November
- Stadtverwaltung bittet um rege Teilnahme der Bewohner*innen
Die Stadt Freiburg überprüft derzeit, ob die Voraussetzungen für die seit August 2020 bestehende Soziale Erhaltungssatzung „Stühlinger“ weiterhin gegeben sind. Eine solche Satzung soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen und eine Verdrängung, etwa durch Luxussanierungen und damit steigende Mietkosten, verhindern. Mit der Untersuchung wurde das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg beauftragt.
Soziale Erhaltungssatzungen sind nicht zeitlich befristet, sie unterliegen aber einer „immanenten Befristung“. Das heißt: Da sich sowohl bauliche Strukturen als auch die Zusammensetzung der Bewohner*innen im Quartier stetig verändern können, ist eine regelmäßige Überprüfung notwendig. In der Regel erfolgt diese etwa alle fünf Jahre – so auch jetzt für das Gebiet im Stühlinger.
Ein zentraler Bestandteil dieser Untersuchung ist eine schriftliche Haushaltbefragung, die in den nächsten Tagen startet. Hierfür werden rund 4000 zufällig ausgewählte Haushalte im Geltungsbereich der Satzung angeschrieben. Bei der Befragung soll unter anderem ermittelt werden, welche Haushaltsstrukturen vorliegen (Renter*innen, Alleinstehende, Familien, Paare usw.) und wie hoch die Wohnkostenbelastung der jeweiligen Haushalte ist.
Die Stadtverwaltung bittet um rege Teilnahme, um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erzielen. Die Fragebögen können entweder kostenlos zurückgesendet oder online ausgefüllt werden. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig, der Datenschutz wird gewährleistet und alle Daten nur nach strengen Vorgaben anonymisiert ausgewertet.
Worum geht es bei der Sozialen Erhaltungssatzung?
Die Soziale Erhaltungssatzung ist ein städtebauliches Instrument des Baugesetzbuchs. Die Satzung soll sicherstellen, dass die Bewohner*innen in ihrem vertrauten Wohnumfeld bleiben können und bauliche Maßnahmen nicht zu sozialer Verdrängung führen. Daher müssen im Satzungsgebiet Modernisierungsmaßnahmen, der Rückbau von Wohnraum und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnraum von der Stadt genehmigt werden.
Wichtig ist: Das Ziel der Erhaltungssatzung ist es nicht, Umbauten und Sanierungen grundlegend zu unterbinden. Instandsetzungen und Modernisierungen auf einen zeitgemäßen technischen Standard sind weiterhin möglich. Und auch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ist möglich. Die Satzung schützt nicht einzelne Mietverhältnisse – hierfür greift das Mietrecht. Sie greift vielmehr auf Quartiersebene.