Pressemitteilung vom 4. November 2025

Soziale Erhaltungssatzung für einen Teil der Unterwiehre wird erneut geprüft

  • Satzung schützt vor Luxussanierungen und Verdrängung
  • Befragungen beginnen ab dem 8. November
  • Stadtverwaltung bittet um rege Teilnahme der Bewohner*innen

Die Stadt Freiburg lässt erneut prüfen, ob es in der westlichen Unterwiehre neue Hinweise für eine Soziale Erhaltungssatzung gibt. Eine solche Satzung soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen und eine Verdrängung, etwa durch Luxussanierungen und damit steigende Mietkosten, verhindern. Mit der Untersuchung wurde erneut das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg beauftragt.

Die westliche Unterwiehre wurde bereits Ende 2021/Anfang 2022 umfassend untersucht – damals konnte allerdings kein ausreichender Nachweis der Voraussetzungen für den Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung erbracht werden. Lediglich in Teilen des sogenannten „Heldenviertels“ wurden Anzeichen festgestellt. Der Verdrängungsdruck konnte jedoch nicht belegt werden, so dass der damalige Aufstellungsbeschluss für den Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung aufgehoben wurde. Der Gemeinderat hatte damals beschlossen, das Gebiet weiterhin zu beobachten.

Angeschrieben werden jetzt rund 1500 Haushalte in der westlichen Unterwiehre. Bei der Befragung soll unter anderem ermittelt werden, welche Haushaltsstrukturen vorliegen (Renter*innen, Alleinstehende, Familien, Paare usw.) und wie hoch die Wohnkostenbelastung der jeweiligen Haushalte ist.

Die Stadtverwaltung bittet um rege Teilnahme, um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erzielen. Die Fragebögen können entweder kostenlos zurückgesendet oder online ausgefüllt werden. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig, der Datenschutz wird gewährleistet und alle Daten nur nach strengen Vorgaben anonymisiert ausgewertet.

Ergeben sich aus der Untersuchung klare Hinweise auf einen steigenden Verdrängungsdruck, wird eine vertiefende Untersuchung erfolgen und entschieden, ob das Verfahren zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung eingeleitet wird.

Worum geht es bei der Sozialen Erhaltungssatzung?

Die Soziale Erhaltungssatzung ist ein städtebauliches Instrument des Baugesetzbuchs. Die Satzung soll sicherstellen, dass die Bewohner*innen in ihrem vertrauten Wohnumfeld bleiben können und bauliche Maßnahmen nicht zu sozialer Verdrängung führen. Daher müssen im Satzungsgebiet Modernisierungsmaßnahmen, der Rückbau von Wohnraum und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnraum von der Stadt genehmigt werden.

Wichtig ist:

Das Ziel der Erhaltungssatzung ist es nicht, Umbauten und Sanierungen grundlegend zu unterbinden. Instandsetzungen und Modernisierungen auf einen zeitgemäßen technischen Standard sind weiterhin möglich. Und auch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ist möglich. Die Satzung schützt nicht einzelne Mietverhältnisse – hierfür greift das Mietrecht. Sie greift vielmehr auf Quartiersebene.

Karte des Untersuchungsgebietes (5,195 MB) 

Veröffentlicht am 04. November 2025