Pressemitteilung vom 30. Oktober 2025
Bundesrat hat Gesetzesentwurf zum so genannten Bau-Turbo beschlossen
- Gesetz tritt Ende Oktober in Kraft – Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat Neuregelungen der Hauptsatzung vor
Um schneller und weniger bürokratisch bauen zu können, hat der Bundesrat den so genannten Bau-Turbo beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfs ist in erster Linie die Schaffung von mehr Wohnraum. Befristete Sonderregelungen im Baugesetzbuch sollen künftig schnellere Planungen bis 2030 ermöglichen.
Der geplante Bau-Turbo ermöglicht zahlreiche Abweichungen vom bisherigen Bauplanungsrecht – unter der Maßgabe, dass unter anderem nachbarschaftliche Interessen berücksichtigt werden und keine öffentlichen Belange, wie beispielsweise erhebliche Umweltauswirkungen, entgegenstehen.
Mit dem Bau-Turbo können künftig umfangreiche Planungsprozesse beschleunigt werden, um den Wohnungsbau voranzutreiben. Ob und in welchem Umfang Städte und Gemeinden von diesen Regelungen Gebrauch machen, liegt im Ermessen der jeweiligen Kommune und wird vom Gesetzgeber ausdrücklich freigestellt.
Die Stadtverwaltung Freiburg begrüßt die Intention des Gesetzesgebers, mehr Wohnraum zu schaffen. „Wir wollen den Bau-Turbo nutzen. Es geht darum, Verfahren zu beschleunigen, ohne die Steuerung aus der Hand zu geben. Unser Ziel ist nicht nur mehr, sondern auch bedarfsgerechter Wohnraum qualitätsvoll und nachhaltig zu bauen“, so Baubürgermeister Martin Haag.
Durch die neue Flexibilität sieht die Stadt Freiburg vor allem die Chance, in der Innenentwicklung Wohnungsbaupotenziale schneller realisieren zu können. Wichtig wird dabei in erster Linie sein, die neuen Regelungen mit den für Freiburg beschlossenen Konzepten gemeinsam zu denken, so dass bei Anwendung des Bau-Turbos auch qualitativer Wohnraum entsteht. Insbesondere soll neuer Wohnraum bezahlbar werden, weswegen die Stadtverwaltung plant, den Bau-Turbo mit der Verpflichtung zu Realisierung von gefördertem Mietwohnungsbau zu verknüpfen.
Sobald der Bau-Turbo in Kraft getreten ist, wird die Stadtverwaltung eine Vorlage in die gemeinderätlichen Gremien einbringen. Die Drucksache schlägt Regelungen zu den im Zuge des Bau-Turbos veränderten Verfahren vor, damit die geplante Beschleunigung auch tatsächlich eintreten kann, gibt Ideen für den inhaltlichen Umgang mit den Neuregelungen und sieht vor, den Umgang mit den Neuregelungen zu evaluieren.
Mit dem Bau-Turbo nach § 246e sollen Gemeinden den Bau zusätzlicher Wohnungen unter bestimmten Bedingungen auch ohne Bebauungsplan zulassen können. Zudem soll mehr Wohnbebauung als bisher in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglicht werden. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet.