Stühlinger Kirchplatz
Waffen- und Messerverbot gilt

Nachdem das Land die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, gilt ab Sonntag, 10. August, auf dem Stühlinger Kirchplatz ein allgemeines Waffen- und Messerverbot.
Mit der Einrichtung einer Verbotszone reagiert die Stadt in enger Abstimmung mit der Polizei auf die hohe Zahl von Messerdelikten. Ziel ist es, die Kriminalität einzudämmen, klare Regeln zu schaffen und damit das Sicherheitsgefühl von Anwohner*innen und Passant*innen zu stärken – um so anderen Nutzungen im Sinne des soziokulturellen und integrativen Gesamtkonzepts Raum zu geben.
Die Allgemeinverfügung und mehr zur Waffen- und Messerverbotszone gibt es hier.
Dieser Artikel erschien im Amtsblatt Nr. 893 vom 9. August 2025. Wer auf dem Laufenden bleiben will, wird alle zwei Wochen per Newsletter über das neue Amtsblatt informiert. Jetzt anmelden!