Anträge bis Samstag, 1. November, möglich

Förderung für Kulturprojekte

Person sitz in einem Atelier mit vielen Bildern und malt gerade an einem.
Gefördert werden nicht nur Solo-Künstler*innen, sondern auch Gruppen, Kollektive und Vereine. (Foto: zamrznutitonovi/istockphoto.com)

Ab sofort können Kunst- und Kulturschaffende mit zentralem Wirkungsort in Freiburg beim Kulturamt Anträge auf Projektförderung für 2026 stellen. Die Bewerbungsfrist endet am 1. November. Förderungen gibt es für folgende Bereiche:

Darstellende Künste

Gefördert werden zeitgenössische Produktionen freier Theater- und Tanzgruppen, die von hoher künstlerischer Qualität sind und in ihren vielfältigen Erscheinungsformen eine wesentliche Bereicherung des Angebots an Theater, Tanz und Performance in Freiburg darstellen. Die Projekte können auch spartenübergreifend angelegt sein und mit experimentellen Formen neue Wege gehen. Antragsberechtigt sind professionelle Akteur*innen und Gruppen aus dem freien Theater und Tanz.

Ansprechpartnerin im Kulturamt: kathrin.feldhaus@freiburg.de, Telefon: 0761 201-2103
Online-Beratung: 15.9., 16 Uhr, 29.9., 11 Uhr und 8.10., 16 Uhr

Film

Gefördert werden Produktionen von freien Filmprojekten im Bereich der Stoffentwicklung, Produktion oder Postproduktion.

Ansprechpartnerin im Kulturamt: ann-kathrin.harr@freiburg.de, Telefon: 0761 201-2104
Online-Beratung: 25.9., 2.10., 9.10., jeweils 17 Uhr

Kulturelle Bildung

Gefördert werden Projekte, in denen das künstlerische Schaffen der Teilnehmenden im Mittelpunkt steht. Die Projekte schaffen Gestaltungs- und Experimentierräume, in denen vor allem junge Menschen Kunst und Kultur nutzen, um selbstbestimmt ihre Themen zu verhandeln. Darüber hinaus fördern sie die Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Kunst und Kultur einerseits und Bildung, Jugend oder Soziales andererseits.

Ansprechpartner im Kulturamt: mario.willersinn@freiburg.de, Telefon: 0761 201-2106
Online-Beratung: 5.9., 11 Uhr und 26.9., 15 Uhr

Kulturelle Zugänge

Gefördert werden Projekte, die eine Teilhabe insbesondere für Menschen ermöglichen, denen ein Zugang zu Kunst und Kultur erschwert ist. Die Projekte sollen Hindernisse abbauen und neue Zielgruppen aktivieren. Im Mittelpunkt stehen Auseinandersetzung und Wirkungen von Kunst und Kultur auf die Beteiligten – als Individuum und Gemeinschaft. Kultureinrichtungen und Zielgruppen müssen hierfür intensiv zusammenarbeiten.

Ansprechpartnerin im Kulturamt: clementine.herzog@freiburg.de, Telefon: 0761 201-2112
Online-Beratung: 25.9., 16.30 Uhr und 6.10., 12.30 Uhr

Musik

Gefördert werden Projekte von hoher künstlerischer Qualität, die das Freiburger Konzertleben wesentlich bereichern und mit fairen Honoraren durchgeführt werden. Projekte, die neue Formate erproben oder selten gehörtes Repertoire zur Aufführung bringen, werden besonders berücksichtigt. CD-Produktionen sind ausgeschlossen.

Ansprechpartnerin im Kulturamt: sonja.kiefer-blickensdorfer@freiburg.de, Telefon: 0761 201-2111
Online-Beratung: 26.9., 11 Uhr und 1.10., 17 Uhr

Streetart, Nachtkultur und digitale Kunst

Gefördert werden Projekte, die innovativ und von hoher künstlerischer Qualität sind, Kooperationen zwischen verschiedenen Kunstformen und Initiativen erproben oder die einen Beitrag zur Bildung nachhaltiger Strukturen leisten.

Das Förderprogramm richtet sich an Kreative aus den genannten Bereichen und ist inhaltlich bewusst weit gefasst. Nicht gefördert werden Streamings konventioneller Konzerte, Umsetzungen bereits bestehender Produktionen sowie Projekte, deren Hauptaugenmerk auf nicht künstlerischen, zum Beispiel technischen oder baulichen, Aspekten liegt.

Ansprechpartnerin im Kulturamt: miriam.cheema@freiburg.de, Telefon: 0761 201-2102
Online-Beratung: 6.10., 13.10., jeweils 17 Uhr

Weitere Infos

Für einen etwaigen Mehraufwand im Bereich Inklusion können Projekte in allen Förderbereichen ergänzend Fördermittel erhalten. Der Mehraufwand ist im Zuschuss­antrag und Finanzplan nachvollziehbar auszuweisen. Diese zusätzliche Förderung setzt einen Förderzuschuss des Projekts in einem der Förderbereiche voraus. Die Entscheidungen des Kultur­amts orientieren sich an Förderkriterien, die der Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen hat, und werden mithilfe externer Jurys getroffen. 

Detaillierte Informationen zum Abgabeverfahren sowie die Antragsunterlagen finden sich hier.

Eine Beratung vor Antragstellung durch die zuständigen Mitarbeiter*innen ist zu empfehlen – besonders bei Erstanträgen und für den Förderbereich der Kulturellen Bildung. Grundsätzliche Fragen beantworten die FAQs auf der Website des Kulturams.

Dieser Artikel erschien im Amtsblatt Nr. 892 vom 26. Juli 2025. Wer auf dem Laufenden bleiben will, wird alle zwei Wochen per Newsletter über das neue Amtsblatt informiert. Jetzt anmelden!

Veröffentlicht am 30. Juli 2025