Online-Termine
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Als Ausländer oder Ausländerin können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Hierfür müssen Sie bei der zuständigen Stelle, dem Amt für Migration und Integration, einen Antrag stellen. Diese prüft Ihren Bedarf. Wenn Sie einen Anspruch darauf haben, erhalten Sie Sach- oder Geldleistungen.
Für alle Angelegenheiten ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich.
Sachgebiet 1951 Frau Vögtle
Terminvereinbarung
Sachgebiet 1953 Frau Klaiber
Terminvereinbarung
Sachgebiet 1954 Frau Burkard
Terminvereinbarung
Sachgebiet 1956 Frau Wazeck
Terminvereinbarung
Sachgebiet 1957 Frau Braun
Terminvereinbarung
Sachgebiet 1964 Frau Pustan
Terminvereinbarung