Leistungen
Geschwindigkeitsverstoß
Onlineantrag und Formulare
Die Beanstandung erfolgte im Stadtgebiet Freiburg.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Die Beanstandung erfolgte im Stadtgebiet Freiburg
Verfahrensablauf
Der Halter des Fahrzeuges erhält ca. 2 Wochen nach der Beanstandung einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen. Der Anhörungsbogen bzw. der Zeugenfragebogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang zurückzusenden.
Unter Berücksichtigung der Äußerung wird entschieden, ob ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
Fristen
Die Bezahlung des Bußgeldbescheides ist innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft fällig.
Nach Erhalt des Bußgeldbescheides kann ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Um Ihr Anliegen entsprechend zuordnen zu können, ist es hilfreich, wenn Sie unser Schreiben bzw. das Aktenzeichen griffbereit haben.
Kosten
Bei Erlass eines Bußgeldbescheides kommen 25,00 € Gebühren und 3,50 € Auslagen zur festgesetzten Geldbuße hinzu.
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
Je nach Höhe der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld festgesetzt.
Darüber hinaus können je nach Verstoß zusätzlich zur Geldbuße auch Punkte im Fahreignungsregister eingetragen und ein Fahrverbot verhängt werden.
Die Höhe des Verwarnungsgeldes bzw. der Geldbuße sowie die Nebenfolgen richten sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.
Rechtsgrundlage
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2
§ 49 StVO
§ 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG
Anhang zur Bußgeldkatalog-Verordnung
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg im Breisgau hat ihn am 11.08.2025 freigegeben.


