Leistungen
Genehmigung zur Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr beantragen
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg:


