Leistungen
Ermäßigung der Unterkunftsgebühren beantragen
Onlineantrag und Formulare
Sie müssen sich in der Regel zunächst an die zuständige Stelle wenden und dort einen Antrag stellen.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Sie leben in einer Unterkunft der Stadt Freiburg für Geflüchtete und Spätaussiedler/ innen und sind frei von Leistungen (z. B. AsylbLG, SGB II, SGB XII)
Verfahrensablauf
Sie müssen sich in der Regel zunächst an die zuständige Stelle wenden und dort einen Antrag stellen.
Diese prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen.
Wenn Sie einen Anspruch auf Ermäßigung der Unterkunftsgebühren haben, erhalten Sie einen Ergänzungsbescheid mit den ermäßigten Unterkunftsgebühren.
Fristen
Erst nachdem die zuständige Stelle das Vorliegen der Voraussetzungen festgestellt hat , erhalten Sie die Ermäßigung. Sie sollten sich daher baldmöglichst an die für Sie zuständige Stelle wenden. Eine Bewilligung der Reduzierung ist immer für 6 Monate gültig und muss danach erneut beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise ausländerrechtlicher Status:
- aktuelle Aufenthaltsgestattung, Duldung, Aufenthaltserlaubnis etc.
- Nachweise Einkommen:
- Nachweise über Erwerbstätigkeit / Ausbildungsverhältnis
- Arbeitsvertrag
- Ausbildungsvertrag
- Lohnabrechnungen (der letzten 3 Monate vor Antragstellung)
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) - jeweils letzte Bescheide
- Arbeitslosengeld/ArbeitslosengeldII/Sozialgeld/Krankengeld/Krankengeld - jeweils letzte Bescheide
- Fördermittel aus Stipendien – jeweils letzte Bescheide
- Ausbildungsgeld nach dem SGB III - jeweils letzte Bescheide
- Unterhaltsleistungen mit Angaben über deren Art und Höhe, sowie über die begünstigten Personen
- Bescheid über die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz /Arbeitslosengeld II
- Einstellungsbescheid
- Kindergeld/Kinderzuschlag oder vergleichbare Leistungen – jeweils letzte Bescheide
- Sonstige Nachweise zur Einkommensermittlung über:
- Schwerbehinderung / Pflegebedürftigkeit
- Nachweise Unterkunftskosten:
- Gebührenbescheid
- Weitere Nachweise:
- Nachweis der gerichtlichen Anordnung einer Betreuung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate (alle durchgehend)
Kosten
Keine
Hinweise
Keine
Rechtsgrundlage
Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Benutzung und über die Erhebung von Gebühren der Unterkünfte der Stadt Freiburg i. Br. für Geflüchtete und Spätaussiedler/innen vom 28. November 2017 in der Fassung der Satzung vom 24. Oktober 2023
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 05.05.2026 freigegeben.



