Leistungen
Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sachverständiger nach § 18 Bundesbodenschutzgesetz
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg:


