Home Service Service A-Z

Leistungen

Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

Onlineantrag und Formulare

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.

Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,

  • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
  • eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.

 

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.

Legen Sie den Plan der zuständigen Stelle vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan (Maßstab 1:500, nicht älter als sechs Monate)
  • Bauzeichnung (Maßstab 1:100, Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
    Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein.

Kosten

Es entstehen Kosten entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Freiburg i. Br. in der jeweils gültigen Fassung.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 16.11.2021 freigegeben.