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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) - Namensänderung melden

Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung möglichst schnell bei der zuständigen Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beantragen.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmitteilung automatisch an die Hauptzollverwaltung weiter.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass; ersatzweise standesamtliche Dokumente (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Personen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:

Kosten

nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,40

Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn

  • der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
  • als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständig Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 17.08.2021 freigegeben.