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Leistungen

Verpflichtungserklärung abgeben

Sie möchten Ausländer oder Ausländerinnen einladen, die den Aufenthalt in Deutschland nicht finanzieren können? Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers zu tragen. Diese Verpflichtung beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheits- oder im Pflegefall anfallen. Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der Einreise des Ausländers.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

  • ausreichende Bonität: Die zuständige Stelle ermittelt diese in jedem Einzelfall separat.
  • Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro
    Hinweis: Bevor die Ausländer_in das Visum erhält, muss sie beziehungsweise er den Abschluss einer Reisekrankenversicherung gegenüber der deutschen Auslandsvertretung nachweisen.

Verfahrensablauf

Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, können Sie die Verpflichtungserklärung nach Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde abgeben.

Fristen

Die Verpflichtungserklärung hat nach der Ausstellung eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen können Sie dem Merkblatt zur Verpflichtungserklärung entnehmen.

Kosten

je Verpflichtungserklärung: EUR 29,00

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 04.11.2020 freigegeben.