Leistungen
Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen
Gegen einen Vollstreckungsbescheid können Sie Einspruch einlegen.
Dies ist in folgenden Fällen sinnvoll:
- Dem Antragsteller oder der Antragstellerin steht die Forderung
- überhaupt nicht,
- nicht in der geltend gemachten Höhe oder
- nicht zum jetzigen Zeitpunkt zu.
- Der Antragsteller oder die Antragstellerin nimmt eine falsche Person in Anspruch.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: