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Leistungen

2.3 Lüftung mit Wärmerückgewinnung - Klimafreundlich Wohnen - Förderung beantragen

Mit dem Programm "Klimafreundlich Wohnen" fördert die Stadt Freiburg die energetische Sanierung von Gebäuden.

Der nachträgliche Einbau von dezentralen oder zentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung wird bei Altbausanierungen gefördert. Eine Lüftungsanlage mit kontrollierter Wärmerückgewinnung führt die Wärme der Abluft einem Wärmetauscher zu, der die kühle Zuluft aufheizt.

Zentrale Lüftungsanlagen sorgen für eine Be-und Entlüftung des kompletten Gebäudes mit einer zentralen Einheit und über Schächte. Bei einer dezentralen Lüftungsanlage wird in jeden Raum, der belüftet werden soll eine separate Anlage in die Außenwand installiert.

Ein- und Zweifamilienhäuser erhalten pauschal 1.000 €. Jede weitere Wohneinheit erhält 500 € pro Wohneinheit, bis zu maximal 4.000 €.

Voraussetzungen

Die Lüftung:

  • ist bereits installiert.
  • ist durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen.
  • verfügt über eine kontrollierte Wärmerückgewinnung.
  • hält die im Antrag genannten technischen Werte ein.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag schriftlich oder online inkl. aller Nachweise einreichen. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Rückmeldung, ob ihr Antag bewilligt wird sowie ggf. Informationen zur Auszahlung.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von schriftlichen Anträgen länger dauert.

Wenn Sie den Antrag online stellen, erhalten Sie von uns die Rückmeldungen direkt in Ihr Servicekonto über das Serviceportal. Damit wir Ihren Antrag möglichst schnell bearbeiten können, stellen wir Ihnen Rückfragen ggf. direkt an Ihr Servicekonto.
In beiden Fällen werden Sie umgehend über die in Ihrem Servicekonto hinterlegte E-Mailadresse über den neuen Antragsstatus informiert.

Fristen

Sie müssen den Antrag innerhalb von 6 Monaten nach der Installation der Lüftung stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Rechnung der Handwerker
  • Fachunternehmererklärung zu den technischen Daten sowie zur Einregulierung
    (Vorlage zum Download unter www.freiburg.de/klimawohnen)

Kosten

Keine

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 07.07.2022 freigegeben.