Home Service Service A-Z
Leistungen

2.1a Vor-Ort-Check - Klimafreundlich Wohnen - Förderung beantragen

Mit dem Programm "Klimafreundlich Wohnen" fördert die Stadt Freiburg die energetische Sanierung von Gebäuden.

Das konkrete Unterstützungsangebot besteht aus einer ausführlichen Vor-Ort-Beratung und prinzipielle Prüfung der empfehlenswerten und möglichen Techniken für eine Heizkesselmodernisierung des individuellen Wohngebäudes. Das Ziel ist es, den Gebäudebesitzer_innen eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, welche Heiztechnikvariante prinzipiell bei dem Gebäude möglich und geeignet erscheint.

Onlineantrag und Formulare

Voraussetzungen

  • Der Vor-Ort-Check wurde von einem durch die Stadt Freiburg benannten Energieberater / Energieberaterin (siehe Energieberaterliste der Stadt Freiburg) durchgeführt.
  • Sie beabsichtigen Folgendes auszutauschen:
    • Heizkessel, der mit flüssigen oder gasförmigen fossilen Brennstoffen betrieben wird.
    • oder Nachtspeicherheizung

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag schriftlich oder online inkl. aller Nachweise einreichen. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Rückmeldung, ob ihr Antag bewilligt wird sowie ggf. Informationen zur Auszahlung.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von schriftlichen Anträgen länger dauert.

Wenn Sie den Antrag online stellen, erhalten Sie von uns die Rückmeldungen direkt in Ihr Servicekonto über das Serviceportal. Damit wir Ihren Antrag möglichst schnell bearbeiten können, stellen wir Ihnen Rückfragen ggf. direkt an Ihr Servicekonto.
In beiden Fällen werden Sie umgehend über die in Ihrem Servicekonto hinterlegte E-Mailadresse über den neuen Antragsstatus informiert.

Fristen

Sie müssen den Antrag innerhalb von 6 Monaten nach der Durchführung des Vor-Ort-Checks stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Rechnung der Beratung
  • Beratungsprotkoll des Vor-Ort-Checks
  • Bei Wohnungseigentümergesellschaften:
    Sitzungsprotokoll

Kosten

Keine

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 07.07.2022 freigegeben.