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Leistungen

1.3 Wärmeschutz von Wohngebäuden - Klimafreundlich Wohnen - Förderung beantragen

Mit dem Programm "Klimafreundlich Wohnen" fördert die Stadt Freiburg die energetische Sanierung von Gebäuden.

Die Stadt Freiburg fördert Maßnahmen zur Verringerung der Wärmeverluste an Wohngebäuden. Es werden insbesondere gefördert:

  • Außenwanddämmung
  • Dämmung des Daches (Flachdach oder Steildach)
  • Dämmung der obersten Geschossdecke
  • Dämmung der Kellerdecke
  • Austausch der Fenster nur dann, wenn gleichzeitig die Außenwand gedämmt wird.

Falls es sich bei Ihrem Haus um ein denkmalgeschütztes oder erhaltenswertes Gebäude handelt, haben wir hier für Sie weitere Informationen zusammengestellt.

Informieren Sie sich auch über die Förderprogramme des Bundes unter www.kfw.de und www.bafa.de.

Sollten Sie eine Fördermittelberatung (im Rahmen des Baustein 1) benötigen, können Sie eine einfache Fördermittelberatung kostenlos telefonisch unter 0761/79177-17 in Anspruch nehmen. Hier können Sie auch konkrete Fragen zu den Förderprogrammen der KfW und der BAFA stellen.

Voraussetzungen

  • Sie überschreiten nicht die zulässige Gesamtförderhöhe von 60% (gemäß BAFA-Richtlinie)
  • Sie haben mit der Umsetzung der Maßnahmen noch nicht begonnen.
  • Sie setzen keine Maßnahme um, die die Nutzung von Strom zur Beheizung oder Wasserbereitung neu einführt.
  • Sie reichen nach der Durchführung der Maßnahme einen Verwendungsnachweis ein

Checkliste für Nachweise Baustein 1.3

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag schriftlich oder online inkl. aller Nachweise einreichen. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Rückmeldung, ob ihr Antag bewilligt wird sowie ggf. Informationen zur Auszahlung.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von schriftlichen Anträgen länger dauert.

Wenn Sie den Antrag online stellen, erhalten Sie von uns die Rückmeldungen direkt in Ihr Servicekonto über das Serviceportal. Damit wir Ihren Antrag möglichst schnell bearbeiten können, stellen wir Ihnen Rückfragen ggf. direkt an Ihr Servicekonto.
In beiden Fällen werden Sie umgehend über die in Ihrem Servicekonto hinterlegte E-Mailadresse über den neuen Antragsstatus informiert.

Nach der Bewilligung Ihres Antrags müssen Sie einen Verwendungsnachweis erbringen.
Den Verwendungsnachweis können Sie schriftlich oder online einreichen.

Fristen

Förderantrag:
Sie haben mit der Umsetzung der Maßnahmen noch nicht begonnen.

Baumaßnahmen zum Wärmeschutz:
Fertigstellung innerhalb 1 Jahres.

Verwendungsnachweis:
Muss während der Umsetzung der Baumaßnahmen zum Wärmeschutz eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

Förderantrag:

  • Wenn Sie Förderungen aus einem Bundesprogramm (BEG EM oder BEG WEG):
    Nachweise zu den Förderprogrammen (nähere Infos erhalten Sie im Online-Antrag)
  • Wenn die Maßnahme ein Kulturdenkmal ist:
    Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde

Verwendungsnachweis:

  • Handwerkerrechnung

Kosten

Keine

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 07.07.2022 freigegeben.