Pressemitteilung vom 30. Juli 2025
Neue Stellplatzsatzung tritt am 9. August in Kraft
- Stadt will in ganz Freiburg bedarfsgerecht Autostellplätze festlegen - Novum sind eigens vorgesehene Flächen für Lastenräder
Die neue Stellplatzsatzung tritt am 9. August mit der Veröffentlichung des Amtsblatts in Kraft. Das beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29. Juli vor der Sommerpause.
Die Neuregelung hat das ehrgeizige Ziel, ganz Freiburg bedarfsgerecht in Zonen aufzuteilen, in denen die jeweils erforderliche Anzahl an Autostellplätzen festgelegt wird. Bauvorhaben, die im geförderten Wohnungsbau errichtet werden, profitieren von einer weitergehenden Absenkung des Stellplatzbedarfs. Das macht die Herstellung von bezahlbarem Wohnraum für Bauträger noch attraktiver und spart zusätzlich weitere Baukosten ein.
„Mit der neukonzipierten Stellplatzsatzung schafft die Stadt Freiburg jetzt die Voraussetzungen, dass Wohnen kostengünstiger wird. Das liegt daran, dass nur noch die zwingend notwendigen Stellplätze errichtet werden müssen. Des Weiteren wird der Flächenverbrauch auf das notwendige Minimum begrenzt, wertvolle Grünflächen erhalten, das Fahrrad gefördert und mehr Wohnraum in innerstädtischen Lagen zu günstigeren Baukosten ermöglicht“, so Baubürgermeister Martin Haag.
Gleichzeitig setzt die Stadt Freiburg mit der Stellplatzsatzung erstmals stadtweit qualitative Standards für Fahrradabstellplätze. Durch leicht erreichbare Fahrradstellplätze in ausreichender Anzahl wird die Attraktivität des Fahrrads gefördert. Mit eigens vorgesehenen Flächen für Lastenräder schafft die Stadt zudem ein Novum, das den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität noch weiter fördern und Lastenräder fest im Stadtalltag verankern soll.
Dem Satzungsbeschluss ging eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Anfang des Jahres sowie eine ausführliche Evaluation der zuvor geltenden Satzung voraus.