Zu viele quartiersfremde Autos
Bewohnerparkgebiet „Holbeinviertel“ wird größer

Zum 28. Juli erweitert die Stadtverwaltung das Bewohnerparkgebiet „Holbeinviertel" nach Süden bis zur Hans-Thoma-Straße. Damit soll es für Anwohner*innen leichter werden, einen Parkplatz zu finden. Derzeit parken dort noch viele quartiersfremde Autos.
Besonderheiten auf der Südseite der Lorettostraße
Dazu kommt eine kleine Veränderung auf der Südseite der Lorettostraße: Die Hausnummern 1 bis 35 sowie das Haus Günterstalstraße 56 gehören künftig ebenfalls zum „Holbeinviertel“ und nicht mehr wie bislang ins Bewohnerparkgebiet „Unterwiehre 2“. Die alten Ausweise bleiben aber bis zum regulären Ablaufdatum gültig und können bis dahin in beiden Gebieten genutzt werden.
In der Lorettostraße gibt es außerdem eine weitere Besonderheit: Dort können Bewohner*innen auf beiden Straßenseiten parken, egal ob sie einen Ausweis für die „Unterwiehre 2“ oder das „Holbeinviertel“ haben.
Erweitertes Gebiet soll Parkplatzsuche erleichtern
Das erweiterte Bewohnerparkgebiet Holbeinviertel wird begrenzt durch:
- die Lorettostraße im Norden
- die Hans-Thoma-Straße und den Roßhaldeweg im Süden
- den Roßhaldeweg und die Matthias-Grünewald-Straße im Westen
- sowie weiterhin durch die Günterstalstraße im Osten
Platz um das Holbeinpferd bleibt ausgenommen
Im selben Zug wird das bislang tolerierte Parken auf dem unbefestigten Seitenstreifen in der Matthias-Grünewald-Straße sowie in der Holbeinstraße nach der Erweiterung aufgehoben, um die Situation für Fußgänger*innen zu verbessern. Außerdem kann so der Grünstreifen wieder hergerichtet werden.
Von der Bewohnerparkregelung ausgenommen bleibt der Platz rund um das Holbeinpferd, um Pendler*innen weiterhin die Möglichkeit zu geben, an der Stadtbahnhaltestelle Holbeinstraße auf den ÖPNV umzusteigen.
Hinweise fürs Bewohnerparken
Wer im bisherigen Bewohnerparkgebiet „Holbeinviertel“ wohnt, muss nichts unternehmen; bestehende Parkausweise gelten ab dem 28. Juli für das ganze Gebiet.
Wer im Erweiterungsgebiet wohnt, also dort mit Wohnsitz gemeldet ist, und über keinen privaten Stellplatz verfügt, kann ab 28. Juli online einen Bewohnerparkausweis beantragen (siehe unten). Dieser kostet 100 Euro für sechs Monate und 200 Euro für zwölf Monate.
Holbeinviertel liegt in Gebührenzone 3
Wer über einen blauen Behindertenparkausweis verfügt, benötigt keinen Bewohnerparkausweis. Dasselbe gilt für motorisierte Zweiräder, die auf dafür ausgewiesenen Stellplätzen parken, sowie für Elektroautos an Ladesäulen-Parkplätzen (vier Stunden mit Parkscheibe).
Wer keinen Bewohnerparkausweis hat, muss künftig werktags zwischen 9 und 19 Uhr einen Parkschein lösen – am Automaten oder per Handy-App. Das Holbeinviertel gehört zur Gebührenzone 3. Damit sind pro Stunde 1,80 Euro und neun Euro für bis zu 24 Stunden fällig. Nach 19 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Parken kostenlos.