Projektgruppe

Neue Wohnbauflächen

Die "Projektgruppe Neue Wohnbauflächen" (ProWo) wurde Ende 2015 mit dem gemeinderätlichen Auftrag gegründet, fünf Flächen im Freiburger Stadtgebiet für eine Wohnbebauung zu prüfen. Die Flächen waren:

Der Stühlinger bietet mit seiner zentralen Lage, seiner guten verkehrlichen Anbindung und seinem lebendigen, urbanen Charakter einen attraktiven Wohnstandort für verschiedene Bevölkerungsgruppen.

Der Bereich in Zähringen Nord bietet die Chance, am nördlichen Stadteingang ein lebendiges Quartier zu schaffen, in dem Wohnen, kleingewerbliche Nutzungen und Einzelhandel Platz finden und durch qualitätsvolle öffentliche Freiräume entlang des renaturierten Zähringer Dorfbachs miteinander verknüpft werden.

Flächen, die nicht weiterverfolgt werden:

Kappler Straße Littenweiler

Das Gebiet liegt nördlich der Kappler Straße bzw. des Zenlinweges entlang der Dreisam.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, diese Fläche und ihre Bedeutung für den Wohnungsbau zunächst nochmals gesamtstädtisch zu betrachten. Eine Abwägung und Entscheidung über zukünftige Siedlungserweiterungsflächen soll dann im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 erfolgen

Mooswald West

Am Westrand des Stadtteils Mooswald liegt das Gebiet zwischen Paduaallee bzw. Granadaallee, Rehwinkel und der S-Bahntrasse. Hier könnte ein gemischtes Wohnviertel entstehen, das Lärm- und Luftbelastungen der Straßen baulich abschirmt und sich zum bestehenden Stadtteil hin mit neuen öffentlichen Grünflächen und Freiräumen öffnet.
Aufgrund der erheblichen planerischen und finanziellen Herausforderungen sowie der Vorbehalte der Bürgerschaft im Stadtteil wurde die Fläche „Mooswald West“ vorerst in ihrer Bearbeitung zurück gestellt. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, diese Fläche im Gesamtkontext der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 vertieft zu prüfen.

Wendeschleife Vauban

Das Gebiet innerhalb der Wendeschleife liegt am Ende der Stadtbahnlinie 3. Um mit der Wohnraumentwicklung gleichzeitig auch die Freiräume zu verbessern, soll diese Fläche in einem größeren Kontext vertieft untersucht werden. Der Gemeinderat hat die Verwaltung daher mit der Aufstellung eines Rahmenkonzepts beauftragt. Anschließend soll die Bedeutung der Wendeschleife Vauban als potenzielle Wohnbaufläche neu bewertet werden.

Die Flächen wurden geprüft und der Gemeinderat hat über das weitere Vorgehen bei jeder einzelnen Fläche entschieden.

Diese Flächen stammen aus dem Perspektivplan 2030. Dieser entstand in Zusammenarbeit mit einem beauftragten Planungsteam von Fachleuten und wurde durch eine intensive Bürgerbeteiligung begleitet. Noch vor seinem Abschluss im Juli 2017 wurde der Perspektivplan als Grundlage verwendet: Der Gemeinderat hatte die politische Absicht erklärt, auf fünf ausgewählten Flächen Wohnungsbau zu entwickeln.

Bei der Entwicklung der neuen Wohnbauflächen werden bestimmte Qualitätsstandards beachtet, um die neuen Wohnungen und ihre Bewohnerinnen und Bewohner möglichst gut in die Stadtteile Freiburgs und die Stadtgesellschaft zu integrieren:. 

  • Die Flächen sollen in bereits bebauten Ortsteilen oder am Ortsrand liegen, damit die neuen Bewohnerinnen und Bewohner guten Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr, Geschäfte, ärztliche Versorgung etc. haben.
  • Die Flächen sollen zu sozial gemischten Wohnquartieren mit guten Nachbarschaften entwickelt werden. Deshalb werden auch soziale Aspekte der angrenzenden Ortsteile beachtet. Dies betrifft zum Beispiel die Bevölkerungsstruktur, Anzahl an Plätzen in Bildungseinrichtungen oder öffentliche Spiel- und Sportmöglichkeiten.
  • Bei der Entwicklung von Wohnraum ist es zentral, die Freiräume zu beachten und zu entwickeln. Die Menschen brauchen u. a. Orte der Begegnung mit der Nachbarschaft, Familie und Freunden, aber auch Orte der Ruhe. Gärten, Plätze, Parkanlagen und Gewässer nehmen hier wichtige Funktionen ein. Verluste an Freiraum sollen daher entsprechend ausgeglichen werden. So wird innerhalb der Verwaltung beispielsweise ein Konzept für gärtnerische Nutzungen erarbeitet, das hilft, Kleingärten zu verlagern und neu zu schaffen.
  •  Die neuen Flächen sollen sich möglichst über das Stadtgebiet verteilen, um in den neuen Nachbarschaften ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Alteingesessenen und neu Zugezogenen zu erreichen.
  • Die Wohnungsbauten orientieren sich an den gesetzlichen Standards sowie an den Standards der Stadt Freiburg (baulandpolitische Grundsätze), da die neuen Wohngebiete als dauerhafte Ergänzungen von Stadtteilen geplant und gebaut werden.

Je nach Voraussetzungen der einzelnen Flächen wurde folgendermaßen vorgegangen: 

  • Grundlegende Untersuchungen und Prüfungen von:
    • Umweltbelange, Flächenverfügbarkeit, Eigentumsverhältnisse, Verteilung im Stadtgebiet, Gleichbehandlung der Stadtteile, Flächeneigenschaften, Größe, aktuelle Nutzung, Flächennutzungsplan-Ausweisung, Potenziale und Restriktionen, Ersteinschätzung
    • sonstige Belange wie z. B. die Sozialstruktur angrenzender Quartiere, Integrationschancen, Nähe zu Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Erreichbarkeit von Einkaufs- und Versorgungseinrichtungen, Erschließungsmöglichkeiten
  • Die Einbeziehung Privater (z. B. Bauträger) in die Grundstücksentwicklung, etwa über vorhabenbezogene Bebauungspläne, Investorenausschreibungen etc.
  • Die Erstellung oder Vergabe der städtebaulichen und freiräumlichen Entwurfsplanung sowie die Durchführung geeigneter Verfahren (insb. Planungsworkshops und kooperative Mehrfachbeauftragungen mit intensiver Beteiligung) zur Entwurfsoptimierung
  • Die Beantragung und Begleitung bzw. Steuerung aller notwendigen fach- und planungsrechtlichen Genehmigungs-, Ausnahme-, Zielabweichungs- oder Planfeststellungsverfahren
  • Begleitend zu den Planungsverfahren die Vorbereitung der Realisierung durch Erschließung, Bodenordnung, Grundstücksvergabe, Städtebauliche Verträge, Veranlassung der Bauantragstellung
  •  Die Einleitung, Durchführung und den Abschluss der notwendigen vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanverfahren bis zum Satzungs- bzw. Feststellungsbeschluss

Hintergrund: Wie wurden Bürgerinnen und Bürger bei den neuen Wohnbauflächen beteiligt?

Zum einen findet die gesetzlich vorgeschriebene, formelle Beteiligung statt. Bereits vor den formellen Verfahren hat die Stadt zusätzlich freiwillige (informelle) Formate angeboten, um mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen und wichtige Anliegen und Hinweise aufnehmen zu können. Denn gerade in der frühen Planungsphase ist der Austausch mit dem Umfeld besonders wichtig.

Menschen bei einer Informationsveranstaltung
Foto: Stadt Freiburg

Möglichkeiten der freiwilligen Beteiligung

Die Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unterteilte sich bei der freiwilligen Bürgerbeteiligung auf verschiedene Ebenen:

Allgemeine Information der Stadtgesellschaft durch

  • Projekthomepage auf der Internetseite der Stadt Freiburg
  • Pressemitteilungen, Pressekonferenzen, Amtsblatt
  • Gespräche

Informationen zu den einzelnen Flächen durch

  • Projekthomepage auf der Internetseite der Stadt Freiburg
  • Pressemitteilungen, Pressekonferenzen, Amtsblatt
  • Gespräche mit den betroffenen Bürgervereinen, der Arbeitsgemeinschaft Freiburger Bürgervereine (AFB) und weiteren vielfältigen Zielgruppen
  • Informationsveranstaltungen für Bürger_innen

Bürgerbeteiligung in Bezug auf die jeweilige Fläche

  • Da jede Fläche gesonderte Voraussetzungen mit sich bringt und in einem Einzelverfahren bearbeitet wurde, gab es eine Bürgerbeteiligung in Verzahnung mit dem jeweiligen städtebaulichen Planverfahren zur Flächenprüfung.
  • Grundsätzlich fanden Gespräche mit den betroffenen Bürgervereinen, der AFB und weiteren vielfältigen Zielgruppen statt.
  • Informationsveranstaltungen/Workshops mit der Bürgerschaft wurden passend ergänzt. Hierzu wurden ebenfalls Informationen auf der Homepage der Stadt Freiburg bereitgestellt.

Termine

Weitere Informationen

Die Vorhabenliste zeigt weitere wichtige Bauprojekte.

Kontakt

Stadtplanungsamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-4101
Fax 0761 201-4199
BeratungsZentrum Bauen (BZB)
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-4390
Fax 0761 201-4399

Auskunfts- und Beratungsdienst (BZBE) rund um das Thema Bauen, Energie und Baurecht

Hier erhalten Sie Einsicht in Bebauungspläne.

Weiterführende Informationen

Kommunales Handlungsprogramm Wohnen in Freiburg
www.freiburg.de/wohnprogramm

Fachkonferenz Wohnen 2019 (4,384 MB)

Downloads

Gemeinderat vom 13.11.2018:
Offenlagebeschluss Zähringen Nord 1. Teilbebauungsplan
Vorlage G-18/129

Gemeinderat vom 27.11.2018:
Stand der Flächenentwicklung und weiteres Vorgehen
Vorlage G-18/127

Bauauschuss vom 19.09.2018:
Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung "Neue Messe und Grüne Mitte"
Vorlage BA-18/013

Bauausschuss vom 13.06.2018:
Wettbewerb Stühlinger West
Vorlage BA-18/005

Bauauschuss vom 7.03.2018:
Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung „Zähringen Nord“
Vorlage BA-18/003

Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Zähringen Nord“
Vorlage BA-18/002

Gemeinderatssitzung vom 25.07.2017:
Weiteres Vorgehen Stühlinger West
Vorlage G-17/072

Bauausschuss vom 3.5.2017:
Bebauungsplan Zähringen Nord
Vorlage BA-17/005

Gemeinderatssitzung vom 15.11.2016:
Vorkaufssatzungen für Zähringen-Nord und Littenweiler
Vorlage G-16/238

Gemeinderatssitzung vom 18.10.2016:
Aktueller Stand neue Wohnbauflächen
Vorlage G-16/177

Gemeinderatssitzung vom 21.6.2016:
Kooperatives städtebauliches Entwicklungsverfahren Zähringen-Nord
Vorlage G-16/088

Gemeinderatssitzung vom 10.5.2016:
Aufstellungsbeschluss Stühlinger West
Vorlage G-16/062

Gemeinderatssitzung vom 15.12.2015:
Neue Wohnbauflächen
Vorlage G-15/218