Naturschutzgesetz schränkt Fassadenbeleuchtung ein (auch für Privateigentum)

Stadttheater bei Nacht
Was bisher nur für öffentliche Gebäude galt, gilt jetzt auch für Privateigentum: Das neue Naturschutzgesetz verbietet Fassadenbeleuchtungen von April bis September ganztägig und von Oktober bis März nachts von 22 bis 6 Uhr. (Foto: Seeger/Stadt Freiburg)

In Baden-Württemberg ist 2023 eine Änderung des Naturschutzgesetzes in Kraft getreten, um Lichtverschmutzung und Insektensterben zu reduzieren. Das Gesetz verbietet Fassadenbeleuchtungen von April bis September ganztägig und von Oktober bis März nachts von 22 bis 6 Uhr.

Damit ist die bewusste Beleuchtung der ganzen Gebäudefassade oder großer Teile davon gemeint – nicht etwa einzelne Leuchten als Eingangs- oder Balkonbeleuchtung.

Gilt nicht nur für öffentliche Bauten, sondern auch für Privateigentümer

Bisher galt dieses Verbot nur für öffentliche Bauten, nach der Gesetzesänderung sind alle betroffen. Nur wenn die Beleuchtung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder aufgrund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist, gilt eine Ausnahme.

Für Privateigentümer und Unternehmen in Baden-Württemberg ergibt sich aus dieser Gesetzesänderung ein direkter Handlungsbedarf, vorhandene oder geplante Beleuchtungskonzepte der Fassaden zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um das neue Beleuchtungsverbot einzuhalten.

Licht aus für den Artenschutz

Das Dunkelgebot ist deswegen so wichtig, weil insbesondere bei freistehenden Gebäuden im Außenbereich die Fassadenbeleuchtung häufig die stärkste Lichtquelle im größeren Umkreis ist. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Tierwelt, vor allem auf Insekten. Diese werden von künstlichem Licht oft kilometerweit angezogen und umkreisen die Lampen. Besonders kritisch sind Strahler, die Fassaden von unten nach oben beleuchten und somit oft noch weit in den Nachthimmel scheinen. Das kann Tiere beeinträchtigen.

Dabei kommen sie entweder direkt an der Beleuchtung zu Schaden, verlieren ihren Orientierungssinn und viel Energie oder werden Opfer von Fressfeinden. In der Folge gehen die Insektenbestände stark zurück, was auch den Bestand anderer Tiere wie Vögel, Amphibien oder Fledermäuse gefährdet. Auch Nachtfalter, die wie Wildbienen einen hohen Anteil der Bestäubung leisten, werden geschädigt.

Zusätzlich beeinträchtigt das Licht auch viele nachtaktive Tiere wie Fledermäuse oder Eulen, die Bereiche mit viel Licht aktiv meiden. Darüber hinaus wirkt sich die Lichtverschmutzung nachweislich negativ auf den Vogelzug aus.

Kurzum: Licht aus an den Fassaden ist gut für die Umwelt – und spart obendrein Energie und trägt damit zum Klimaschutz bei.

Zusätzliche Infos gibt es im Naturschutzgesetz von Baden-Württemberg.

Kontakt

Umweltschutzamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-6101 Sekretariat
Fax 0761 201-6199