Die Hauptaufgabe des Amtes für Soziales ist es, wirtschaftliche und persönliche Hilfen für Bürger_innen der Stadt Freiburg im Breisgau bereitzustellen.
Das Amt für Soziales nimmt Querschnittsaufgaben im Ordnungswesen, Bereich Kriminalprävention, wahr.
Die Aufgabe der Sozialhilfe im Bereich der Grundversorgung und der Hilfen nach dem SGB XII ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.
Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II werden gemeinsam von der Agentur für Arbeit und der Kommune als Träger erbracht.
Diese Produktgruppe enthält die Bezuschussung von Seniorenbegegnungsstätten und Seniorenwohnanlagen, Veranstaltungen sowie von Vereinen und Initiativen.
Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten Menschen, die durch eine unmittelbare Kriegseinwirkung, durch Kriegsdienst oder durch Gefangenschaft gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Hierzu zählen insbesondere Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Der Bund erstattet 80 Prozent der Kriegsopferfürsorge.
Das Amt für Soziales gewährt Trägern der Wohlfahrtspflege Zuschüsse zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben oder wenn die Zuschussgewährung im öffentlichen Interesse liegt.
Die örtliche Betreuungsbehörde erstellt Sachverhaltsberichte für das Betreuungsgericht. Diese dienen der Abklärung, ob für eine_n Betroffene_n eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss.
Das Amt für Soziales bietet ein breites Feld von sonstigen sozialen Hilfen und Leistungen an.
Seit Januar 2011 erhalten bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich zu den monatlichen Leistungen des Jobcenters (SGB II), der Wohngeldstelle (Wohngeld oder Kinderzuschlag), des Amtes für Soziales (SGB XII) und des Amtes für Migration und Integration (Asylbewerberleistungsgesetz) auf Antrag Leistungen für "Bildung und Teilhabe".
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Die Jugendberufshilfe beinhaltet Angebote für junge Menschen am Übergang zwischen Schule und Beruf und wird in Freiburg von Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt.
Auf Grundlage der „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Gewährung von Zuwendungen für psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstellen für Suchtgefährdete und -kranke sowie Kontaktläden (VwV-PSB/KL)“ werden Angebote für suchtgefährdete und -kranke Menschen durch Zuschüsse gefördert.
Das Quartiersmanagement ist Bindeglied zwischen der Stadtverwaltung und den einzelnen Stadtteilen und Quartieren, in denen Quartiersarbeit besteht.
Das Amt für Soziales unterstützt Gruppen und Organisationen dabei, gesundheitsfördernde Lebensweisen und Lebensbedingungen zu verwirklichen und damit zur Stärkung ihrer Gesundheitspotenziale und der sozialen Integration beizutragen.
Die Kommunale Beschäftigungsförderung übernimmt die fachliche Steuerung und Weiterentwicklung von Angeboten für Menschen ohne Erwerbseinkommen, die aufgrund persönlicher Hemmnisse oder gesellschaftlicher Benachteiligung entweder von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen oder davon bedroht sind.