In die Zuständigkeit des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz fallen die Produktgruppen Brandschutz und Katastrophenschutz.
Vordringliche Aufgabe des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz ist die Rettung von Menschen und Tieren aus Brandgefahren und anderen Notlagen, die Bekämpfung von Bränden, die Beseitigung von Brandgefahren sowie die Beseitigung von Unglücksfällen, Explosionen oder Naturereignissen hervorgerufenen Gefahren.
Im Bereich des Katastrophenschutzes hat das Amt für Brand- und Katastrophenschutz die Aufgabe, das Zivil- und Landeskatastrophenschutzgesetz innerhalb der Stadtverwaltung als ausführendes Amt der Unteren Katastrophenschutzbehörde umzusetzen.
Hierzu gehören Brandverhütungsschauen, die das Amt für Brand- und Katastrophenschutz als Fachbehörde mit dem Baurechtsamt in besonders gefährdeten Objekten durchführt, sowie Stellungsnahmen im Bereich Genehmigungsverfahren, Bebauungspläne und Veranstaltungen.