Rauchfreies Tiergehege

Zonen für Rauchende

An den gekennzeichneten Flächen beim Pavillon zwischen Yak- und Bisonkoppel sowie gegenüber der Hofwirtschaft beim großen Nadelbaum kann geraucht werden.

Gemäß der neuen Regelung in § 2 Abs. 2 Nr. 8 Landesnichtraucherschutzgesetz ist der Mundenhof seit 01.06.2026 ein rauchfreies Tiergehege.

Ausgewiesene Zonen für Rauchende befinden sich beim Pavillon zwischen Yak- und Bisonkoppel sowie gegenüber der Hofwirtschaft beim großen Nadelbaum. Auf dem Parkplatz ist das Rauchen weiterhin gestattet.

Veröffentlicht am 22. Juni 2026