Dem Teilhaushalt 9 – Kinder, Jugend und Familie sind seit der Ämterteilung zum Januar 2018 die beiden Ämter Amt für Kinder, Jugend und Familie und das Amt für städtische Kindertageseinrichtungen zugeordnet.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 01.04.2011 wurde das Ziel verfolgt, schwierige Situationen von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern und allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Horten zu ermöglichen.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 01.04.2011 wurde das Ziel verfolgt, schwierige Situationen von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern und allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Horten zu ermöglichen.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 01.04.2011 wurde das Ziel verfolgt, schwierige Situationen von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern und allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Horten zu ermöglichen.
Zuschüsse an Frauen- und Mädchengesundheitszentrum, Frauenhorizonte, Frauen- und Kinderschutzhaus, Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt, P.I.N.K.
Auszubildende können auf Antrag Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) für schulische Ausbildung und für Meisterkurse (AFBG) erhalten.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 01.04.2011 wurde das Ziel verfolgt, schwierige Situationen von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern und allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Horten zu ermöglichen.
Die Entwicklung junger Menschen wird durch Angebote der Stadt und Träger der freien Jugendhilfe nach §§ 11, 12, 13 und 14 SGB VIII gefördert.
Die Hilfe für junge Menschen und ihre Familien wird größtenteils durch den Kommunalen Sozialen Dienst und die Beratungsstellen geleistet.
Für Kinder unter drei Jahren, Kindergartenkinder und Schulkinder hält die Stadt derzeit insgesamt rund 12.100 Plätze in Kindergärten, Horten, Krippen und in der Tagespflege in unterschiedlichsten Formen (ganztags, Teilzeit, altersgemischt, integrativ usw.) bereit oder finanziert solche Plätze im Rahmen der Bezuschussung von Einrichtungen der Träger der freien Jugendhilfe.
Um das Hilfeangebot optimieren zu können, ist eine gute Kooperation und Vernetzung zwischen Trägern der Jugendhilfe erforderlich.
Zum 01.07.2017 wurde das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) reformiert. Das hat zu einer deutlichen Ausweitung der Leistungen geführt.