Wohngeld
Wenn Sie Wohngeld beantragen möchten, sollten Sie folgenden Hinweis beachten:
Weil der Bewilligungszeitraum am Ersten eines jeden Monats beginnt, haben Sie mit einem (formlosen)
Antrag die Frist gewahrt. Auf der folgenden Seite können Sie einen entsprechenden Vordruck
herunterladen, den Sie uns dann ausgefüllt an die oben angegebene Adresse zuschicken können.
Die Bewohner der eingemeindeten Ortsteile können ihre Wohngeldanträge auch bei ihrer Ortsverwaltung abgeben, welche sie dann an das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen weiterleitet. Bei den o.a. Stellen sind Antragsvordrucke erhältlich. Es ist zweckmäßig, zusammen mit dem Antrag Nachweise über das Einkommen aller Familienmitglieder und über die Höhe und Zusammensetzung der Miete vorzulegen. Klarheit über das Bestehen eines individuellen Wohngeldanspruches bzw. dessen Höhe schafft letztlich nur der rechtsbehelfsfähige Bescheid über Wohngeld. Deshalb sollte auch in Zweifelsfällen ein Wohngeldantrag gestellt werden.






