Rückblick

Erfolgreiche Vorschläge

In den vergangenen Jahren fanden sich zahlreiche Vorschläge aus dem Online-Forum zum Beteiligungshaushalt in Änderungsanträgen der Gemeinderatsfraktionen wieder, viele davon wurden schließlich in den Haushalt übernommen. So schafften es auch immer wieder Themen und Einrichtungen auf die städtische Zuschussliste, die ursprünglich nicht im Haushaltsentwurf vorgesehen waren.

Vorschlag: Anwohnerparken ausbauen und teurer machen

Der Vorschlag wurde im Forum 2 mal unterstützt

Kurzbeschreibung

Das Anwohnerparken soll auf allen städtischen Parkplätzen ausgeweitet werden und die Gebühr auf mindestens 30 Euro pro Monat erhöht werden.

Zum 1. April 2022 wurden die Gebühren für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises erhöht.

Das Bewohnerparken kostet seit dem 1. April 2022 durchschnittlich 360,00 Euro im Jahr. Das hat der Freiburger Gemeinderat nach langen und intensiven Diskussionen am 14. Dezember 2021 entschieden. Die Gebühren für Bewohnerparkausweise sind je nach Länge des Fahrzeugs in drei Stufen gestaffelt. Leistungsempfänger_innen sowie Personen mit Behinderung (Grad mindestens 50) erhalten eine Ermäßigung.

Neue Rechtsgrundlage: Kommunen in Baden-Württemberg können eigene Gebühren festsetzen

Die Höhe der Bewohnerparkgebühren war gesetzlich seit 1993 bundesweit auf maximal 30,70 Euro pro Jahr begrenzt. D.h. in den letzten fast 30 Jahren erfolgte bei dieser Gebühr keine Anpassung.

Mit der am 04.07.2020 in Kraft getretenen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wurde diese bundeseinheitlich festgesetzte Obergrenze vom Bundesgesetzgeber gestrichen. Am 6. Juli 2021 hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine sogenannte Delegationsverordnung beschlossen, die es den Kommunen ermöglicht, über die Höhe und Ausgestaltung der Gebühren in gewissen rechtlichen Grenzen selbst zu entscheiden.

Die Erhöhung der Bewohnerparkgebühren wurde durch eine Mehrheit des Gemeinderats am 14. Dezember 2021 beschlossen, um die städtischen Ziele einer nachhaltigen Verkehrspolitik umsetzen zu können. Hierzu gehören insbesondere die Entlastung von innerstädtischen Wohngebieten, die seit Jahren unter dem steigenden PKW-Verkehr leiden und der Ausbau von sicheren Rad- und Fußgängerwegen. Damit soll dem wachsenden Bedürfnis einer umweltschonenden Mobilität und einem gesunden Leben in der Stadt Rechnung getragen werden. Die entsprechende Satzung (Bewohnerparkgebührensatzung) ist am 1. April 2022 in Kraft getreten.