12.20 Ordnungswesen
2.10.12.20
Kurzbeschreibung
Das Kreisjagdamt bearbeitet das Jagdwesen im Stadtkreis mit dem Ziel, dass nur zuverlässige und sachkundige Personen die Jagd ausüben.
Weitere Informationen
Darüber hinaus obliegt dem Kreisjagdamt der Schutz und die Hege von dem Jagdrecht unterliegenden Wildtierarten durch die Genehmigung von Abschussplänen und Erteilen von Ausnahmegenehmigungen für die Fallenjagd und die Jagd in befriedeten Bezirken.
Produktgruppen:
- 12.20.03 Jagd- und Fischereiwesen