Pressemitteilung vom 27. März 2024

Beschäftigung fördern und Schulabbrüche verhindern: Europäischer Sozialfonds Plus unterstützt Projekte

  • Zuschüsse können bis 31. Mai beantragt werden

Wie können Menschen in Ausbildung oder Beschäftigung gebracht werden, die es auf dem Arbeitsmarkt schwer haben? Und wie lassen sich Schulabbrüche verhindern? Wer Projektideen hat, kann bis Freitag, 31. Mai, beim Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Zuschüsse für 2025 beantragen.

Knapp 267.000 Euro stehen für das kommende Jahr zur Verfügung. Damit will der ESF Plus, das wichtigste Instrument der EU zur Förderung von Beschäftigung, besonders benachteiligte Arbeitslose dabei unterstützen, einen besseren Zugang zu Beschäftigung zu bekommen. Im Fokus stehen dabei v.a. arbeitslose Menschen mit Behinderung, Wohnungslose, Alleinerziehende ohne Ausbildung sowie arbeitslose Migrantinnen und Migranten. Erwünscht sind Projekte, die nicht nur die Jobvermittlung, sondern auch die soziale Integration und die digitale Teilhabe in den Blick nehmen.

Mit niedrigschwelligen außerschulischen Angeboten will der Sozialfonds aber auch Schulabbrüche verhindern. Deshalb werden Projekte für Schülerinnen und Schüler, die von Schule und Jugendhilfe nicht erreicht werden („Drop-Outs“), besonders berücksichtigt. Verstärkt gefördert werden außerdem Angebote für Schülerinnen und Schüler, die als „nicht praktikumsreif“ gelten, sowie Projekte zur individuellen Begleitung junger Geflüchteter und Kriegsvertriebener beim Übergang in Ausbildung. Darüber hinaus sind Angebote erwünscht, die auf junge Menschen mit psychischen Belastungen oder mit Behinderung abzielen.

Förderschwerpunkte und nähere Infos stehen auf www.freiburg.de/esf. Gefördert werden Projekte mit einjähriger Laufzeit. Sie müssen chancengleich und geschlechtergerecht ausgestaltet sein und die EU-Charta der Grundrechte einhalten. Außerdem muss die Kofinanzierung gesichert sein. Anträge sind bis Freitag, 31. Mai, an die L-Bank Baden-Württemberg (Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe) zu stellen. Parallel muss eine Kopie per E-Mail bei der ESF-Geschäftsstelle eingereicht werden (Peter.Sand@stadt.freiburg.de). Weitere Infos und Beratung gibt es in der ESF-Geschäftsstelle (Tel. 0761/201-3876) und unter www.esf-bw.de.

Hintergrund: Der Europäische Sozialfonds Plus

Der Europäische Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 fördert den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa und unterstützt künftig auch das europaweite Politikziel „Ein sozialeres Europa“. Im Mittelpunkt stehen Investitionen in Menschen. Mit seinen Mitteln soll der ESF Plus soziale Innovationen anstoßen und Förderbedarfe decken, die nicht (allein) aus Mitteln des Bundes, des Landes und der Kommunen finanziert werden können.

In der Förderperiode 2021 bis 2027 stehen dem Land Baden-Württemberg knapp 220 Millionen Euro zur Verfügung. Davon fließen 76 Millionen in die regionale Förderung vor Ort. Damit werden Projekte zur Beschäftigungsförderung und zur Armutsbekämpfung zu 30 bis 40 Prozent finanziert. Eine Ko-Finanzierung mit anderen ESF-Mitteln ist nicht möglich. Die Mittel werden über das Sozialministerium des Landes an die Stadt- und Landkreise verteilt. Dort schlagen die Regionalen ESF-Arbeitskreise vor, welche der eingereichten Projektanträge zum Zug kommen sollen.

Veröffentlicht am 27. März 2024