Pressemitteilung vom 25. März 2024

Neue Sondernutzungsrichtlinien für die Innenstadt ab 1. April

  • Belange von Menschen mit Behinderung gestärkt. Freisitzflächen auf Parkplätzen weiterhin möglich

Ob Straßen, Wege oder Plätze – der öffentliche Raum ist für alle da. Wer hier nicht nur gehen, fahren oder verweilen will, sondern Gäste bewirten, Waren verkaufen oder Werbung aufstellen möchte, braucht eine Sondernutzungserlaubnis. Was erlaubt ist und was nicht, das steht in den Sondernutzungsrichtlinien. Am 12. Dezember 2023 hat der Gemeinderat über eine Neufassung dieser Richtlinien entschieden; am 1. April tritt sie in Kraft.

Während der Pandemie hatte die Stadt für Gastronomie und Einzelhandel Ausnahmen zugelassen, etwa Freisitzflächen auf Parkplätzen. Das sollte Betrieben helfen, ihre Einbußen auszugleichen, und wurde gut angenommen. Mit den neuen Richtlinien ist es nun dauerhaft möglich, öffentliche Flächen, z.B. Parkplätze, für die Außengastronomie zu nutzen. „Für die Innenstadt ist die Erweiterung der Freisitzflächen ein Gewinn, denn an lauen Sommerabenden draußen zu sitzen und das Leben zu genießen gehört einfach zum Freiburg-Flair und zieht sowohl Einheimische als auch Touristen an“, betont Bürgermeister Stefan Breiter.

Gleichzeitig stärken die neuen Sondernutzungsrichtlinien die Belange von Menschen mit Behinderung. Ein eigener Kriterienkatalog, den die Verwaltung gemeinsam mit dem städtischen Behindertenbeirat erarbeitet hat, stellt die Barrierefreiheit sicher.

Die Sondernutzungsrichtlinien sind online unter www.freiburg.de/servicebw/SoNuRL.pdf zu finden. Wer aufgrund der neuen Sondernutzungsrichtlinien eine Erlaubnis für die Außengastronomie oder sonstige Sondernutzung beantragen möchte, kann sich an das Amt für öffentliche Ordnung wenden: www.freiburg.de/amt-fuer-oeffentliche-ordnung

Veröffentlicht am 25. März 2024