Pressemitteilung vom 21. März 2024

Eilantrag der AfD gegen Äußerungen des OBs abgelehnt

OB Martin Horn: „Es ist mir ein besonderes Anliegen, alle Bürgerinnen und Bürger zu ermutigen, für Werte wie Vielfalt, Freiheit und Demokratie einzustehen. Unsere Demokratie ist nicht selbstverständlich – schützen wir sie.“

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einen Eilantrag des AfD-Kreisverbands Freiburg abgelehnt. Der Antrag zielte auf eine Unterlassungserklärung ab, dem Oberbürgermeister sollten bestimmte politische Äußerungen untersagt werden. Das ist jetzt vor Gericht gescheitert.

„Ich stehe für eine offene, demokratische und tolerante Gesellschaft. Unsere Stadt zeichnet sich durch ein lebendiges und respektvolles Miteinander aus. Es ist mir ein besonderes Anliegen, alle Bürgerinnen und Bürger zu ermutigen, für Werte wie Vielfalt, Freiheit und Demokratie einzustehen. Unsere Demokratie ist nicht selbstverständlich – schützen wir sie“, so Oberbürgermeister Martin Horn nach der Entscheidung.

Das Gericht hat den Antrag auf eine Unterlassungserklärung zurückgewiesen.  Es entschied, dass keine ausreichende Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen rechtswidrigen Eingriffs vorliege. Nach der Prüfung lasse sich nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit feststellen, dass eine Verletzung des staatlichen Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebots drohe, heißt es von Seiten des Gerichts. Anträge auf Unterlassung berücksichtigen auch die Zukunft, die Frage, ob eine Wiederholung für möglich gehalten wird, ist mitentscheidend.

Veröffentlicht am 21. März 2024