Pressemitteilung vom 14. März 2024

Bewohnerparken in der Oberau wird ausgeweitet

  • Neue Regelung gilt ab 15. April

In der Oberau wird zum 15. April das bestehende Bewohnerparkgebiet, das vom Schwabentorring bis zur Fabrikstraße reicht, deutlich erweitert: Künftig gilt es quasi für den kompletten Stadtteil zwischen Schwarzwald- und Kartäuserstraße vom Greiffeneggring bis zur Musikhochschule.

Damit will die Stadt die Parksituation für die Bewohnerinnen und Bewohner verbessern. Diese hatten die Verwaltung vermehrt auf den hohen Anteil an Fremdparkern in der Oberau hingewiesen. Durch die Parkraumbewirtschaftung werden in Zukunft weniger Langzeit- und Fremdparker in der Oberau stehen, dafür gibt es mehr Platz für alle, die im Quartier leben. Außerdem schafft die Stadt einen Anreiz, auf Alternativen zum Auto umzusteigen.

Gleichzeitig mit der Ausdehnung von Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerparken ordnet das Garten- und Tiefbauamt (GuT) in einigen Straßen die Parkierung neu. Ziel ist es, Geh- und Rettungswege zuverlässig freizuhalten. Das betrifft vor allem die Kartäuser-, Fabrik-, Flaunser- und Bleichestraße. Einzelne Markierungen, die vor allem der Freihaltung der Straßeneinmündungen für die verlässliche Befahrbarkeit durch Müllfahrzeuge und Feuerwehr dienen, wurden in den letzten Tagen bereits ausgeführt.

Auch auf der Südseite der Otto-Wels-Straße zwischen Schwendi- und Bleichestraße fallen Parkmöglichkeiten weg. Dort wird bisher im Baumstreifen oder auf dem Gehweg geparkt, teilweise durch Markierung geregelt. Das ist künftig nicht mehr möglich. Das Freihalten des Baumstreifens kommt den großen Linden zugute, verbessert die Platzverhältnisse für alle, die zu Fuß unterwegs sind, und erhöht die Verkehrssicherheit für die vielen vorbeifahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer.

Im Vorfeld hat das GuT bereits 2020 umfassend untersucht, wie viele Pkw im Gebiet gemeldet und wie viele private und öffentliche Parkplätze vorhanden sind: Prinzipiell stehen genügend Park- und Stellplätze zur Verfügung, allerdings ist die Auslastung sehr hoch und liegt durch regelwidriges Parken zu bestimmten Tageszeiten sogar über 100 Prozent. Als Gründe vermuten die Fachleute im GuT das Abstellen von Fahrzeugen aus umliegenden Bewohnerparkgebieten sowie von Menschen, die ihr Auto kostenfrei im Quartier parken, um von dort zu Fuß oder mit der Stadtbahn zum Beispiel in die Innenstadt zu gelangen. Auch scheint es so zu sein, dass private Stellplätze zumindest nicht immer zum Abstellen des Autos genutzt werden.

Wegen des hohen Anteils von Fremdparkern rechnet das GuT damit, dass die Einführung der Parkraumbewirtschaftung zu einer Entlastung führen wird. Dadurch kann der Wegfall von Parkplätzen in einem Teil der Straßen, in denen das Parken zur Freihaltung der Gehwege neu geordnet wird, weitgehend kompensiert werden. Dennoch wird es vorkommen, dass etwas weitere Wege zwischen Parkplatz und Wohnung in Kauf genommen werden müssen.

Die Stadt wird alle Fahrzeughalterinnen und -halter im künftigen, erweiterten Bewohnerparkgebiet Mitte März anschreiben und über die neuen Regelungen sowie das Beantragen von Bewohnerparkausweisen informieren.

Das neue Bewohnerparkgebiet wird zum 15. April eingeführt. Danach ist das Parken zwischen 9 und 19 Uhr nur noch mit gültigem Parkschein oder Bewohnerparkausweis zulässig. Der Gemeindevollzugsdienst wird nach einer einwöchigen Einführungsphase ab dem 22. April die Parkscheinpflicht in den neu bewirtschafteten Bereichen kontrollieren. Die Neuordnung des Parkens mit entsprechender Markierung und Beschilderung folgt dann nach und nach in den folgenden Wochen.

Insgesamt umfasst das neue Bewohnerparkgebiet 860 öffentliche Parkplätze. Während es westlich der Fabrikstraße ganztägig bei der Trennung von Bewohnerparkplätzen und „Besucherparkplätzen“ bleibt, erfolgt die künftige Bewirtschaftung in den Erweiterungsgebieten und in der Fabrikstraße im „Mischprinzip“: Jeder Parkplatz kann dort von 9 bis 19 Uhr wahlweise mit Parkschein oder Bewohnerparkausweis genutzt werden. Dabei gehört der westliche Teil des Bewohnerparkgebietes vom Greiffeneggring bis einschließlich Fabrikstraße zur Parkgebührenzone 2 mit einer Parkgebühr von 3,20 Euro je Stunde. Östlich der Fabrikstraße gilt der Tarif der Parkgebührenzone 3 mit einer Gebühr von 1,60 Euro je Stunde. Die Kosten für einen Bewohnerparkausweis betragen seit Dezember 2023 einheitlich 200 Euro im Jahr.

Weitere Infos und Antragstellung unter www.freiburg.de/bewohnerparken

Veröffentlicht am 14. März 2024