Wohnungsgeberbescheinigung - Information für Vermieter

Bitte beachten Sie, dass bei An- bzw. Ummeldungen eine Wohnungsgeberbescheinigung bei der Meldebehörde vorgelegt werden muss.

Diese erhalten Sie unter: www.freiburg.de/servicebw/Wohnungsgeber.pdf

Veröffentlicht am 08. März 2024